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Verdienst Lernbrücke (Baden-Württemberg) wo in Steuererklärung angeben?

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    Verdienst Lernbrücke (Baden-Württemberg) wo in Steuererklärung angeben?

    Hallo,
    sitze gerade über der Steuererklärung für letztes Jahr.
    Die Frage steht ja eigentlich schon oben. (habe im Forum nichts dazu gefunden)
    Leider wurde vom LBV nicht gesagt, wo ich das angeben muss, sondern nur: "Wir weisen darauf hin, dass Sie nach den steuerrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind, diese Zahlungen bei der Steuererklärung anzuzeigen."
    Nun meine Frage: Wo gebe ich das an?
    Fällt ja eigentlich nicht unter die Aufwandsentschädigung, oder doch?
    Habe bei Anlage N Zeile 21 etwas gefunden (Arbeitslohn, der zwar steuerpflichtig ist, von dem aber noch keine Steuern abgezogen wurden). Kommt es da hin?
    Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    #2
    Meines Erachtens ist das entweder ein Fall für die Zeile 27 der Anlage N oder ein Fall für die Anlage S.

    Um wie viele Stunden bzw. wie viel Geld ging es dann da konkret ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Es waren 14 Stunde (jeweils 40 €), also 560 €.
      Habe als Lehrer bei der Lernbrücke mitgearbeitet und das Geld vom Land bekommen, wie meine normale Besoldung, nur halt als Abrechnung Unterrichtsvergütung.

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        #4
        Habe als Lehrer bei der Lernbrücke mitgearbeitet und das Geld vom Land bekommen, wie meine normale Besoldung
        Dann passt doch die Zeile 27 der Anlage N für deinen Fall. Die Kriterien von § 3 Nr. 26 EStG sollten auch erfüllt sein, es sei denn, du hattest noch

        weitere Einnahmen als Ausbilder bzw. Übungsleiter..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Okay. Vielen Dank. Dann trage ich es da ein.

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            #6
            Hallo,
            ich habe mir gerade dieselbe Frage gestellt. Das heißt, du hast den Lohn bei Zeile 27 der Anlage N eingetragen und einfach "Lernbrücken" angegeben und das Amt wendet dann § 3 Nr. 26 EStG an und erkennt es als steuerfreie nebenberufliche Tätigkeit oder muss man da noch etwas beachten?
            Viele Grüße

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              #7
              oder muss man da noch etwas beachten?
              Falls die steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher sind als die gesetzlichen Freibeträge, darf in Zeile 27 nur der tatsächlich steuerfreie Teil eingetragen werden.

              Der übersteigende Betrag wäre als Arbeitslohn in Zeile 21 einzutragen, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Steht alles in der Hilfe !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ok, danke. Der Freibetrag ist ja 3000€ und mein Lohn für die Lernbrücken lag weit unter 1000€. Daher gebe ich einfach den Lohn an und schreibe dazu "Nebenberufliche Lehrtätigkeit beim Förderprogramm `Lernbrücken`" und die Einnahmen bleiben dann steuerfrei.

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                  #9
                  Der Freibetrag ist ja 3000€ ...
                  Der gilt aber erst ab 2021, für 2020 gelten noch die 2.400,00 €. Aber da liegst du ja auch weit darunter.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Super, vielen Dank!

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                      #11
                      Hallo zusammen,
                      ich habe im Sommer 2021 auch die Lernbrücken unterrichtet und dies wie oben beschrieben bei der Steuer angegeben. Der Betrag von 1600 Euro wurde mir ohne Abzüge ausbezahlt. Meine Schulleiterin hatte mir auch zugesagt, dass hierfür keine Steuern bezahlt werden müssen. Das Finanzamt sieht das aber anders und hat die Steuern nun beim Lohnsteuerjahresausgleich abgezogen.
                      Könnt ihr mir hier bitte helfen. Woher bekomme ich eine Bescheinigung, dass keine Steuern zu zahlen sind. Dies benötigt das Finanzamt nun schnellstmöglich von mir.
                      Vielen Dank Euch!

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                        #12
                        Woher bekomme ich eine Bescheinigung, dass keine Steuern zu zahlen sind. Dies benötigt das Finanzamt nun schnellstmöglich von mir.
                        Du hast doch eine Abrechnung bekommen. Daraus sieht man doch, dass es sich um eine freiwillige Nebentätigkeit in den Sommerferien gehandelt hat.

                        Woher sollen wir hier wissen, wer in BW solche Bescheinigungen ausstellt ? Dass keine Steuern anfallen, muss das Finanzamt selbst wissen
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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