Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Märzklausel - Auswirkungen auf Steuererklärung des letzten Jahres?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Märzklausel - Auswirkungen auf Steuererklärung des letzten Jahres?

    Hallo zusammen,

    ich habe als Arbeitnehmer meiner Steuererklärung für 2020 bereits abgegeben und auch schon den Steuerbescheid mit einer Rückzahlung erhalten.

    Nun flatterte mir die Tage ein Brief von meinem berufsständischen Versorgungswerk ins Haus, in dem steht, dass bestimmte Einmalzahlungen meines
    Arbeitgebers aus Februar dieses Jahres rückwirkend im Dezember 2020 berücksichtigt werden.

    Ich habe bereits herausgefunden, dass mein Arbeitgeber sich wohl um die technische Abwicklung und die sich ergebende Nachzahlung kümmert.

    Doch was bedeutet dieses sozialversicherungsrechtliche rückwirkende Berücksichtigung in 2020 für meine Steuererklärung?

    Ist diese nun unrichtig? Auf dem Papier sind die an mein Versorgungswerk in 2020 gezahlten Beiträge höher als diejenigen, die in meiner Lohnsteuerbescheinigung
    2020 stehen und die ich damit auch in meiner Steuererklärung angeben konnte.

    Wo gebe ich diese Zusatzbelastung nun an?

    Vielen Dank und beste Grüße

    #2
    In einem Schreiben an das Finanzamt mit Beleg, am besten über das Formular "sonstige Nachricht" in Mein Elster, notfalls aber auch per Post, Mail, Fax.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Und das reicht, damit der Steuerbescheid nicht bestandskräftig wird? Habe ihn Anfang April erhalten. Oder muss ich auch Einspruch einlegen?

      Kommentar


        #4
        Meiner Meinung nach gehört diese Zahlung in die Steuererklärung für das Jahr 2021, sie ist doch erst 2021 abgeflossen..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Stimmt, hast Recht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Alles klar, dann verlasse ich mich dabei mal auf eure enorme Erfahrung - natürlich wie immer ohne Gewähr, versteht sich.. ;-)

            Kommentar


              #7
              Alles klar, dann verlasse ich mich dabei mal auf eure enorme Erfahrung
              Da kannst du dich in dem Fall auch darauf verlassen, ich habe bei meiner Tochter ebenfalls diese Fallkonstellation.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X