Hallo zusammen,
ich habe als Arbeitnehmer meiner Steuererklärung für 2020 bereits abgegeben und auch schon den Steuerbescheid mit einer Rückzahlung erhalten.
Nun flatterte mir die Tage ein Brief von meinem berufsständischen Versorgungswerk ins Haus, in dem steht, dass bestimmte Einmalzahlungen meines
Arbeitgebers aus Februar dieses Jahres rückwirkend im Dezember 2020 berücksichtigt werden.
Ich habe bereits herausgefunden, dass mein Arbeitgeber sich wohl um die technische Abwicklung und die sich ergebende Nachzahlung kümmert.
Doch was bedeutet dieses sozialversicherungsrechtliche rückwirkende Berücksichtigung in 2020 für meine Steuererklärung?
Ist diese nun unrichtig? Auf dem Papier sind die an mein Versorgungswerk in 2020 gezahlten Beiträge höher als diejenigen, die in meiner Lohnsteuerbescheinigung
2020 stehen und die ich damit auch in meiner Steuererklärung angeben konnte.
Wo gebe ich diese Zusatzbelastung nun an?
Vielen Dank und beste Grüße
ich habe als Arbeitnehmer meiner Steuererklärung für 2020 bereits abgegeben und auch schon den Steuerbescheid mit einer Rückzahlung erhalten.
Nun flatterte mir die Tage ein Brief von meinem berufsständischen Versorgungswerk ins Haus, in dem steht, dass bestimmte Einmalzahlungen meines
Arbeitgebers aus Februar dieses Jahres rückwirkend im Dezember 2020 berücksichtigt werden.
Ich habe bereits herausgefunden, dass mein Arbeitgeber sich wohl um die technische Abwicklung und die sich ergebende Nachzahlung kümmert.
Doch was bedeutet dieses sozialversicherungsrechtliche rückwirkende Berücksichtigung in 2020 für meine Steuererklärung?
Ist diese nun unrichtig? Auf dem Papier sind die an mein Versorgungswerk in 2020 gezahlten Beiträge höher als diejenigen, die in meiner Lohnsteuerbescheinigung
2020 stehen und die ich damit auch in meiner Steuererklärung angeben konnte.
Wo gebe ich diese Zusatzbelastung nun an?
Vielen Dank und beste Grüße
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