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Privatentnahme von Stoffen wie eintragen

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    Privatentnahme von Stoffen wie eintragen

    Hallo zusammen,

    Im November 2020 habe ich meinen Stoffhandel und Massschneiderei als Nebengewerbe angemeldet.
    Soweit habe ich jetzt meine EÜR fertig.
    Nun stellen sich mir nur ein paar Fragen.

    1. Wie verrechne ich die Stoffe, die ich privat vernäht habe? Ziehe ich die von meinen Ausgaben für die gekauften Stoffe ab oder kommt das bei Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen rein?

    2. Meine Betriebseinnahmen trage ich bei Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) ein?

    3. Muss ich die Stoffe und Kurzwaren bei Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten eintragen und nicht bei Ausgaben?
    Hat sich geklärt

    4. Ich habe mein Nähzimmer , das Zuschneidezimmer und das Lager im Keller unseres Hauses, das wir noch abzahlen. Muss ich die Zinsen prozentual aufs Gewerbe umlegen oder reicht es, die in der Einkommenssteuererklärung anzubringen?
    Hat sich geklärt, Zinsen gehen nur, wenn ich vermiete


    5. Reparaturen der Nähmaschinen, Kosten für Buchhaltung, Beiträge für HWK und IHK, Arbeitsmittel (sowas wie Druckerpapier, Patronen) , Kosten für Verpackung und Transport, Werbekosten werden alle extra aufgelistet und kommen nicht zusammen in die Ausgaben?
    Hat sich geklärt


    6. Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung: kann ich diese Nebenkosten auch anteilig angeben?

    7. Wenn ich von den gekauften Stoffen, Stoffe für Designnähen oder Gewinnspiele hergebe, darf/muss ich das unter Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben angeben? Ich gebe das ja schon als Ausgaben an, verkaufe sie aber nicht

    8. Die Fahrten zur Post kommen in Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)?

    Oh ich stoppe erstmal


    Ohje bitte erschlagt mich nicht. Ich hoffe, ich konnte alles einigermaßen erklären.

    Danke fürs Lesen!
    Zuletzt geändert von MetalMotte; 10.05.2021, 23:06.

    #2
    Das sind alles Fragen, bei denen es um die steuerliche Behandlung geht. Hier handelt es sich aber um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung Elster.
    Ob Du Deine Einnahmen als Einnahmen als Kleinunternehmer einträgst hängt zum Beispiel schonmal davon ab, ob Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmst. Stoffe sind doch für Dich bestimmt kein Anlagevermögen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von MetalMotte Beitrag anzeigen
      Wie verrechne ich die Stoffe, die ich privat vernäht habe? Ziehe ich die von meinen Ausgaben für die gekauften Stoffe ab oder kommt das bei Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen rein?
      Die private Entnahme von Stoffen ist, wie der Name schon sagt, eine Privatentnahme. Der Wert aller Privatentnahmen kommt ganz ans Ende der EÜR, genauso wie alle Privateinlagen. Anlagevermögen sind z. B. Maschinen, die über eine bestimmte Zeit abgeschrieben werden, hat also überhaupt nichts mit Privatentnahmen zu tun. Für alles andere solltest Du weiteren Rat bei einem Steuerberater suchen. Darüber hinaus empfehle ich Dir dringend, Dich mit den Begrifflichkeiten auseinanderzusetzen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Das sind alles Fragen, bei denen es um die steuerliche Behandlung geht. Hier handelt es sich aber um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung Elster.
        Ob Du Deine Einnahmen als Einnahmen als Kleinunternehmer einträgst hängt zum Beispiel schonmal davon ab, ob Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmst. Stoffe sind doch für Dich bestimmt kein Anlagevermögen.
        Hallo, danke für die Anmerkung.
        Ja, ich mache ja meine Steuererklärung mit Elsteronline.
        Ich hangel mich da gerade durch die einzelnen Punkte.

        Ich bin Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, das ist mir alles klar, da sind nur zwei punkte, die sehr ähnlich klingen, daher meine Frage.


        Danke
        Sara
        Zuletzt geändert von MetalMotte; 15.05.2021, 23:21.

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          #5
          Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
          Die private Entnahme von Stoffen ist, wie der Name schon sagt, eine Privatentnahme. Der Wert aller Privatentnahmen kommt ganz ans Ende der EÜR, genauso wie alle Privateinlagen. Anlagevermögen sind z. B. Maschinen, die über eine bestimmte Zeit abgeschrieben werden, hat also überhaupt nichts mit Privatentnahmen zu tun. Für alles andere solltest Du weiteren Rat bei einem Steuerberater suchen. Darüber hinaus empfehle ich Dir dringend, Dich mit den Begrifflichkeiten auseinanderzusetzen.
          Danke für deine Antwort.
          Ich weiß, dass das einen Privatentnahme ist, ich wollte nur sicher gehen, dass ich es hinterher als Entnahme deklariere und nicht vorher von abziehe von meinen Ausgaben.
          Hätte ja auch sein können.
          Anlagevermögen ist mir auch klar, dankeschön.
          Ich war schon bei zwei Steuerberatern, die waren extrem unfreundlich und wollten leider viel zu viel Geld.
          Ich bin noch dabei die einzelnen Wörter richtig zu verstehen. Doch gerade deshalb bin ich ja hier, weil das Beschriebene im Internet leider nicht so gut verständlich für mich ist.
          Meine Stärken liegen woanders.

          Danke
          Sara

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