Hallo zusammen,
Im November 2020 habe ich meinen Stoffhandel und Massschneiderei als Nebengewerbe angemeldet.
Soweit habe ich jetzt meine EÜR fertig.
Nun stellen sich mir nur ein paar Fragen.
1. Wie verrechne ich die Stoffe, die ich privat vernäht habe? Ziehe ich die von meinen Ausgaben für die gekauften Stoffe ab oder kommt das bei Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen rein?
2. Meine Betriebseinnahmen trage ich bei Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) ein?
3. Muss ich die Stoffe und Kurzwaren bei Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten eintragen und nicht bei Ausgaben?
Hat sich geklärt
4. Ich habe mein Nähzimmer , das Zuschneidezimmer und das Lager im Keller unseres Hauses, das wir noch abzahlen. Muss ich die Zinsen prozentual aufs Gewerbe umlegen oder reicht es, die in der Einkommenssteuererklärung anzubringen?
Hat sich geklärt, Zinsen gehen nur, wenn ich vermiete
5. Reparaturen der Nähmaschinen, Kosten für Buchhaltung, Beiträge für HWK und IHK, Arbeitsmittel (sowas wie Druckerpapier, Patronen) , Kosten für Verpackung und Transport, Werbekosten werden alle extra aufgelistet und kommen nicht zusammen in die Ausgaben?
Hat sich geklärt
6. Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung: kann ich diese Nebenkosten auch anteilig angeben?
7. Wenn ich von den gekauften Stoffen, Stoffe für Designnähen oder Gewinnspiele hergebe, darf/muss ich das unter Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben angeben? Ich gebe das ja schon als Ausgaben an, verkaufe sie aber nicht
8. Die Fahrten zur Post kommen in Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)?
Oh ich stoppe erstmal
Ohje bitte erschlagt mich nicht. Ich hoffe, ich konnte alles einigermaßen erklären.
Danke fürs Lesen!
Im November 2020 habe ich meinen Stoffhandel und Massschneiderei als Nebengewerbe angemeldet.
Soweit habe ich jetzt meine EÜR fertig.
Nun stellen sich mir nur ein paar Fragen.
1. Wie verrechne ich die Stoffe, die ich privat vernäht habe? Ziehe ich die von meinen Ausgaben für die gekauften Stoffe ab oder kommt das bei Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen rein?
2. Meine Betriebseinnahmen trage ich bei Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) ein?
3. Muss ich die Stoffe und Kurzwaren bei Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten eintragen und nicht bei Ausgaben?
Hat sich geklärt
4. Ich habe mein Nähzimmer , das Zuschneidezimmer und das Lager im Keller unseres Hauses, das wir noch abzahlen. Muss ich die Zinsen prozentual aufs Gewerbe umlegen oder reicht es, die in der Einkommenssteuererklärung anzubringen?
Hat sich geklärt, Zinsen gehen nur, wenn ich vermiete
5. Reparaturen der Nähmaschinen, Kosten für Buchhaltung, Beiträge für HWK und IHK, Arbeitsmittel (sowas wie Druckerpapier, Patronen) , Kosten für Verpackung und Transport, Werbekosten werden alle extra aufgelistet und kommen nicht zusammen in die Ausgaben?
Hat sich geklärt
6. Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung: kann ich diese Nebenkosten auch anteilig angeben?
7. Wenn ich von den gekauften Stoffen, Stoffe für Designnähen oder Gewinnspiele hergebe, darf/muss ich das unter Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben angeben? Ich gebe das ja schon als Ausgaben an, verkaufe sie aber nicht
8. Die Fahrten zur Post kommen in Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)?
Oh ich stoppe erstmal
Ohje bitte erschlagt mich nicht. Ich hoffe, ich konnte alles einigermaßen erklären.
Danke fürs Lesen!
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