Hallo,
Bei dem Versuch meine Steuererklärung zu machen, nachdem ich letztes Jahr mit einem kleinen Onlineshop angefangen habe und mein Kleinunternehmen als Nicht-Steuerpflichtig eintragen ließ, da ich keine 17.500€ im Jahr verdiene, stolpere ich bei der EÜR darüber, dass die Angaben scheinbar nur für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer zu sein scheinen. Aber auch als Umsatzsteuerfreier Kleinunternehmer muss ich (meines Wissens nach) die Steuererklärung dafür (Anlage G) abgeben. Zumindest war das vor einigen Jahren so, als ich zum ersten Mal ein Gewerbe angemeldet hatte.
Jetzt war diese Angabe über die Befreiung der Umsatzsteuer ja ein gesondertes Formular, dass ich nach Anmeldung des Gewerbes ausgefüllt habe. Bei der EÜR habe ich da auch nichts weiteres drüber gelesen, dass man nochmal irgendwas ankreuzt, oder so. Muss ich nicht trotzdem eine Prognose darüber einreichen, dass ich auch weiterhin kaum Geld mit dem Gewerbe verdiene und angeben wie wenig ich letztes Jahr damit verdient hab? (Ist eher ein Hobby)
Oder kann ich die EÜR als Umsatzsteuerbefreite dann einfach weglassen? (Und wie ist es dann mit Anlage G?)
Bei dem Versuch meine Steuererklärung zu machen, nachdem ich letztes Jahr mit einem kleinen Onlineshop angefangen habe und mein Kleinunternehmen als Nicht-Steuerpflichtig eintragen ließ, da ich keine 17.500€ im Jahr verdiene, stolpere ich bei der EÜR darüber, dass die Angaben scheinbar nur für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer zu sein scheinen. Aber auch als Umsatzsteuerfreier Kleinunternehmer muss ich (meines Wissens nach) die Steuererklärung dafür (Anlage G) abgeben. Zumindest war das vor einigen Jahren so, als ich zum ersten Mal ein Gewerbe angemeldet hatte.
Jetzt war diese Angabe über die Befreiung der Umsatzsteuer ja ein gesondertes Formular, dass ich nach Anmeldung des Gewerbes ausgefüllt habe. Bei der EÜR habe ich da auch nichts weiteres drüber gelesen, dass man nochmal irgendwas ankreuzt, oder so. Muss ich nicht trotzdem eine Prognose darüber einreichen, dass ich auch weiterhin kaum Geld mit dem Gewerbe verdiene und angeben wie wenig ich letztes Jahr damit verdient hab? (Ist eher ein Hobby)
Oder kann ich die EÜR als Umsatzsteuerbefreite dann einfach weglassen? (Und wie ist es dann mit Anlage G?)
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