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EÜR für Nicht-Steuerpflichtige Kleinunternehmer?

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    EÜR für Nicht-Steuerpflichtige Kleinunternehmer?

    Hallo,
    Bei dem Versuch meine Steuererklärung zu machen, nachdem ich letztes Jahr mit einem kleinen Onlineshop angefangen habe und mein Kleinunternehmen als Nicht-Steuerpflichtig eintragen ließ, da ich keine 17.500€ im Jahr verdiene, stolpere ich bei der EÜR darüber, dass die Angaben scheinbar nur für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer zu sein scheinen. Aber auch als Umsatzsteuerfreier Kleinunternehmer muss ich (meines Wissens nach) die Steuererklärung dafür (Anlage G) abgeben. Zumindest war das vor einigen Jahren so, als ich zum ersten Mal ein Gewerbe angemeldet hatte.

    Jetzt war diese Angabe über die Befreiung der Umsatzsteuer ja ein gesondertes Formular, dass ich nach Anmeldung des Gewerbes ausgefüllt habe. Bei der EÜR habe ich da auch nichts weiteres drüber gelesen, dass man nochmal irgendwas ankreuzt, oder so. Muss ich nicht trotzdem eine Prognose darüber einreichen, dass ich auch weiterhin kaum Geld mit dem Gewerbe verdiene und angeben wie wenig ich letztes Jahr damit verdient hab? (Ist eher ein Hobby)
    Oder kann ich die EÜR als Umsatzsteuerbefreite dann einfach weglassen? (Und wie ist es dann mit Anlage G?)

    #2
    Die EÜR hat doch nichts damit zu tun, dass bei Kleinunternehmern auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet wird.

    Die EÜR betrifft ja die Gewinnermittlung für die Einkommensteuer und da gibt es doch keinen Verzicht auf die Besteuerung.

    Du erklärst deine Betriebseinnahmen in Zeile 11 der EÜR und den Gewinn, der sich aus der EÜR ergibt, in der Anlage G zur

    Einkommensteuererklärung. Die EÜR musst du ebenso elektronisch übermitteln wie deine Einkommensteuererklärung.

    Die Anlage Corona-Hilfen bei der Einkommensteuererklärung.nicht vergessen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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