Hallo liebe User,
ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2020 für mein Angestelltenverhältnis inkl. einer EÜR und Anlage G für meinen Nebenerwerb als Kleinunternehmer (Einzelhandel und Service, 700 EUR Umsatz – 15 Rechnungen) soweit erstmal als Vorlage mit den Formularen schriftlich erstellt, um es dann später, wie jetzt gefordert, online per Elster inkl. der Zertifizierungsdatei einzugeben und abzusenden.
Die EÜR habe ich das erste Mal erstellt, da ich meinen Nebenerwerb erst im Juni 2020 begonnen habe.
Da in meinem Fall nicht wirklich viele Posten oder Sondergeschichten zum Tragen kamen, war alles soweit relativ klar. Allerdings hänge ich an einer Sache fest. Und zwar, an welcher Position der Betriebsausgaben im Formular ich folgendes eintragen soll.
Keine der aufgeführten Positionen überschreitet im Einzelnen den Wert von 250 EUR.
Alles zusammen genommen hat mich 474,57 gekostet. Einzelrechnungen liegen vor.
Nun habe ich lange recherchiert, und es kommen folgende Kategorien in meinem Formular in Betracht:
GWG.
Bei den GWGs hatte ich gelesen, das diese zwar bis 250 EUR nicht in einem Anlageverzeichnis geführt werden müssen und bis 800 EUR auch sofort abgeschrieben werden können – allerdings ließt man dann doch häufig, das jeder Schraubenschlüssel im Anlagevermögen liegt und bei „nicht mehr Nutzung“ ausgebucht werden muss und man ständig schauen muss, ob noch alle Werkzeuge vorhanden sind? Auch das als Sammelposten gesehen man ja über 250 EUR liegen und damit doch die Dinge ins AV übernehmen müsse.
Daher würde ich ungern etwas in der Kategorie Abschreibungen eintragen. Obwohl laut einigen Seiten explizit gesagt wird, das Werkzeuge da einzutragen sein sollen.
Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
Hatte ich gelesen, dass dies hauptsächliche „Geld“ Kram wie Gebühren, Provisionen, Beiträge, etc.
betrifft.
Arbeitsmittel:
Da habe ich gelesen, dass dies oftmals eher Bürokram und Ausstattungen betrifft, wie Schränke, Schreibkram, PC, Drucker, Aktentaschen….wobei ich meine Werkzeuge gefühlt eher in der Kategorie
einordnen würde, da es ja eben auch MEINE Arbeitsmittel in meiner Branche sind.
Vielleicht hat jemand noch einen Tipp in der Hinsicht, wo ich meine aufgeführten Dinge eintragen könnte.
Danke und Gruß
Ben
ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2020 für mein Angestelltenverhältnis inkl. einer EÜR und Anlage G für meinen Nebenerwerb als Kleinunternehmer (Einzelhandel und Service, 700 EUR Umsatz – 15 Rechnungen) soweit erstmal als Vorlage mit den Formularen schriftlich erstellt, um es dann später, wie jetzt gefordert, online per Elster inkl. der Zertifizierungsdatei einzugeben und abzusenden.
Die EÜR habe ich das erste Mal erstellt, da ich meinen Nebenerwerb erst im Juni 2020 begonnen habe.
Da in meinem Fall nicht wirklich viele Posten oder Sondergeschichten zum Tragen kamen, war alles soweit relativ klar. Allerdings hänge ich an einer Sache fest. Und zwar, an welcher Position der Betriebsausgaben im Formular ich folgendes eintragen soll.
- Werkzeuge (Schraubenschlüssel, Stecknüsse, Gerätschaften)
- Kanister
- Lötspitzen, Prüfspitzen
- Kabel, Klemmen, Schellen
- Messinstrumente
Keine der aufgeführten Positionen überschreitet im Einzelnen den Wert von 250 EUR.
Alles zusammen genommen hat mich 474,57 gekostet. Einzelrechnungen liegen vor.
Nun habe ich lange recherchiert, und es kommen folgende Kategorien in meinem Formular in Betracht:
- GWG Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
- Arbeitsmittel
GWG.
Bei den GWGs hatte ich gelesen, das diese zwar bis 250 EUR nicht in einem Anlageverzeichnis geführt werden müssen und bis 800 EUR auch sofort abgeschrieben werden können – allerdings ließt man dann doch häufig, das jeder Schraubenschlüssel im Anlagevermögen liegt und bei „nicht mehr Nutzung“ ausgebucht werden muss und man ständig schauen muss, ob noch alle Werkzeuge vorhanden sind? Auch das als Sammelposten gesehen man ja über 250 EUR liegen und damit doch die Dinge ins AV übernehmen müsse.
Daher würde ich ungern etwas in der Kategorie Abschreibungen eintragen. Obwohl laut einigen Seiten explizit gesagt wird, das Werkzeuge da einzutragen sein sollen.
Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
Hatte ich gelesen, dass dies hauptsächliche „Geld“ Kram wie Gebühren, Provisionen, Beiträge, etc.
betrifft.
Arbeitsmittel:
Da habe ich gelesen, dass dies oftmals eher Bürokram und Ausstattungen betrifft, wie Schränke, Schreibkram, PC, Drucker, Aktentaschen….wobei ich meine Werkzeuge gefühlt eher in der Kategorie
einordnen würde, da es ja eben auch MEINE Arbeitsmittel in meiner Branche sind.
Vielleicht hat jemand noch einen Tipp in der Hinsicht, wo ich meine aufgeführten Dinge eintragen könnte.
Danke und Gruß
Ben
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