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EÜR Kleinunternehmer Regelung - Werkzeuge wo einordnen?

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    EÜR Kleinunternehmer Regelung - Werkzeuge wo einordnen?

    Hallo liebe User,

    ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2020 für mein Angestelltenverhältnis inkl. einer EÜR und Anlage G für meinen Nebenerwerb als Kleinunternehmer (Einzelhandel und Service, 700 EUR Umsatz – 15 Rechnungen) soweit erstmal als Vorlage mit den Formularen schriftlich erstellt, um es dann später, wie jetzt gefordert, online per Elster inkl. der Zertifizierungsdatei einzugeben und abzusenden.

    Die EÜR habe ich das erste Mal erstellt, da ich meinen Nebenerwerb erst im Juni 2020 begonnen habe.
    Da in meinem Fall nicht wirklich viele Posten oder Sondergeschichten zum Tragen kamen, war alles soweit relativ klar. Allerdings hänge ich an einer Sache fest. Und zwar, an welcher Position der Betriebsausgaben im Formular ich folgendes eintragen soll.
    • Werkzeuge (Schraubenschlüssel, Stecknüsse, Gerätschaften)
    • Kanister
    • Lötspitzen, Prüfspitzen
    • Kabel, Klemmen, Schellen
    • Messinstrumente
    Diese Werkzeuge und Gerätschaften benötige ich für die Ausübung der Arbeiten in meinem Nebenerwerb.
    Keine der aufgeführten Positionen überschreitet im Einzelnen den Wert von 250 EUR.
    Alles zusammen genommen hat mich 474,57 gekostet. Einzelrechnungen liegen vor.

    Nun habe ich lange recherchiert, und es kommen folgende Kategorien in meinem Formular in Betracht:
    • GWG Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
    • Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
    • Arbeitsmittel

    GWG.
    Bei den GWGs hatte ich gelesen, das diese zwar bis 250 EUR nicht in einem Anlageverzeichnis geführt werden müssen und bis 800 EUR auch sofort abgeschrieben werden können – allerdings ließt man dann doch häufig, das jeder Schraubenschlüssel im Anlagevermögen liegt und bei „nicht mehr Nutzung“ ausgebucht werden muss und man ständig schauen muss, ob noch alle Werkzeuge vorhanden sind? Auch das als Sammelposten gesehen man ja über 250 EUR liegen und damit doch die Dinge ins AV übernehmen müsse.
    Daher würde ich ungern etwas in der Kategorie Abschreibungen eintragen. Obwohl laut einigen Seiten explizit gesagt wird, das Werkzeuge da einzutragen sein sollen.

    Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
    Hatte ich gelesen, dass dies hauptsächliche „Geld“ Kram wie Gebühren, Provisionen, Beiträge, etc.
    betrifft.

    Arbeitsmittel:
    Da habe ich gelesen, dass dies oftmals eher Bürokram und Ausstattungen betrifft, wie Schränke, Schreibkram, PC, Drucker, Aktentaschen….wobei ich meine Werkzeuge gefühlt eher in der Kategorie
    einordnen würde, da es ja eben auch MEINE Arbeitsmittel in meiner Branche sind.

    Vielleicht hat jemand noch einen Tipp in der Hinsicht, wo ich meine aufgeführten Dinge eintragen könnte.

    Danke und Gruß
    Ben


    #2
    Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen eigentlich nichts zu tun. Deshalb nur kurz.

    Werkzeug in der von dir genannten Größenordnung erfasst man am einfachsten als GWG, ausbuchen musst du später gar nichts, das wird ja nicht erfasst.

    Messinstrumente unter 250,00 € nimmt man ebenfalls in diese Kategorie. Lötspitzen weiß ich nicht, wie lang die halten.

    Kabel und Schellen wirst du ja wohl montieren und damit verbrauchen? Dann erfasst man die bei Waren und Hilfsstoffe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie und danke Dir für die schnelle Rückmeldung.

      Ich hatte es nur gepostet, weil ich es demnächst online im Elster eintragen und alles übermitteln wollte und nur an dem Punkt noch festsitze und mir da keiner so richtig was zu sagen konnte. Um so mehr danke ich Dir für die Hilfe.

      Da du schreibst: "Wie lange die halten"...dann hängen diese GWGs also doch schon explizit mit einer Nutzungsdauer zusammen? Die Werkzeuge und Betriebsausstattungen nutze ich schon recht lange - dann kann ich diese Dinge ja doch bedenkenlos als GWG eintragen. Wenn sie dann defekt sind und entsorgt werden, muss ich ja in der Grössenordnung an beträgen nichts weiter tun.

      Mit den Schellen und sowas hast Du natürlich recht - das sind Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe. Stimmt. Da hatte ich ja auch meine Fette, Sprays udn Reinigungsmittel eingetragen.

      Danke Dir, Charlie!

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        #4
        GWG ist die Abkürzung für bewegliche selbstständig nutzbare, aber geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, also Sachen, die

        nicht verbraucht werden und grundsätzlich länger als ein Jahr nutzbar sind. Die Geringwertigkeit wird über die Anschaffungskosten (GWG-Grenze) definiert.

        Ob ein Wirtschaftsgut als GWG behandelt wird, entscheidet der Steuerpflichtige selbst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Trage ich GWG unter "Waren" oder "Absetzung unter Abnutzung Afa"?

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            #6
            Trage ich GWG unter "Waren" oder "Absetzung unter Abnutzung Afa"?
            Weder noch ! Für GWG gibt es in der EÜR eine eigene Zeile.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke! VG.....

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