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Pauschale Versteuerung Geschenke

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    Pauschale Versteuerung Geschenke

    Guten Morgen,
    es gibt bei Geschenken ja die Möglichkeit, diese selbst mit 30 % zu versteuern, um dem Empfänger des Geschenkten die Anmeldung und Versteuerung des Geschenkes als geldwerten Vorteil zu verhindern. Ist ja auch irgendwie peinlich, einem Kunden bspw. für eine gute Zusammenarbeit zu danken und gleich darauf hinzuweisen, dass er die Flasche Schampus versteuern muss.
    Nun ist mir überhaupt nicht klar, wie und wo ich diese Pauschalversteuerung vornehmen kann. Weder in meiner EÜR, noch in der ESt.-Erklärung....
    Weiß jemand Rat?
    Beste Grüße
    Chris

    #2
    Nun ist mir überhaupt nicht klar, wie und wo ich diese Pauschalversteuerung vornehmen kann.
    Wenn ich das richtig im Kopf habe, müsste das über eine Lohnsteueranmeldung gehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ist wohl richtig, da gibt's auch ein separates Feld (Kz 44) dafür: Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37 b EStG:

      elster73.png

      Vermutlich muss man da auch noch die Kirchensteuer pauschalieren, aber ob und wann und wie viel, konnte ich jetzt auf die Schnelle nicht herausfinden. Steht bestimmt irgendwo im Netz

      Die Pauschalsteuer für abzugsfähige Geschenke bucht man als Betriebsausgabe auf 4632 (SKR03) bzw. 6612 (SKR04).
      Zuletzt geändert von mhanft; 22.05.2021, 14:05.

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        #4
        Danke, die KSt und Soli kommen in der Tat noch drauf, aber welchen Satz man ansetzen muss, weiß ich auch nicht...

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          #5
          Hallo,

          Soli 5,5% KiSt je nach Bundesland
          Gruß FIGUL

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            #6
            "Pauschale Kirchensteuer" ist aber nochmal was anderes als "normale" Kirchensteuer. Das müsste man erst noch eruieren...

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              #7
              KiSt je nach Bundesland
              Wie meinst du das? Man weiß ja nicht, ob der Empfänger eines Geschenks kirchensteuerpflichtig ist. Meines Wissens darf auch hier pauschaliert werden:

              Der Kirchensteuerpauschsatz in % der pauschalierten Lohnsteuer beträgt 4 % für Hamburg, 5 % für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, 5,5 % für Baden-Württemberg und 6 % für Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Für alle anderen Bundesländer beträgt der Pauschsatz 7 % (Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland).

              Die im vereinfachten Verfahren ermittelten Kirchensteuern sind in der Lohnsteuer-Anmeldung in Zeile 25 unter der Kennzahl 47 gesondert anzugeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8

                Hallo,

                https://www.rechnungswesen-portal.de...eschenken.html

                https://www.google.de/search?q=kirch...client=gws-wiz
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Diese Pauschalsteuersätze bei der Kirchensteuer ändern sich offenbar von Jahr zu Jahr. Das sind angeblich die aktuellen Werte:

                  https://www.imacc.de/kirchensteuersa...r-prozentsatz/
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Vielen Dank für den guten Input!

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                      #11
                      Jetzt habe ich aber doch noch eine Nachfrage: muss ich jetzt ALLE Geschenke in der o.g. Art versteuern oder nur die, für die der Empfänger auch steuerpflichtig wäre? Ich habe auch Kunden außerhalb der Eurozone sowie außerhalb von Europa. Vielleicht müssten die das in ihrem Land versteuern, aber zumindest das deutsche FA wird da nicht nachfragen oder Daten austauschen. Da würde ich die Frage der steuerlichen Behandlung gerne dem Kunden überlassen und in den Fällen selbst auch keine Pauschalsteuer abführen.
                      Einen guten Sonntag!

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                        #12
                        Ach so, und Feld 44 Lohnsteuer ist dann wohl die 30 % Pauschalsteuer plus Soli, richtig? Die KiSt wird ja in der Zimmer KZ47 gesondert auszuweisen...

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                          #13
                          Für Soli scheint's das separate Feld 49 zu geben.

                          Ich hab das im Real Life aber noch nie wirklich gemacht - ich hab nix zu verschenken

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                            #14
                            Ach so, und Feld 44 Lohnsteuer ist dann wohl die 30 % Pauschalsteuer plus Soli, richtig?
                            Für den Solidaritätszuschlag gibt es doch auch ein eigenes Feld mit der Kennzahl 49.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Jetzt, wo ich mir ne Excel gebaut habe und alles rot leuchtet, weil die Summen (Brutto + 30%Pausch + Soli + KiSt) über 35€ liegen, und ich das nicht mehr absetzen kann, habe ich ab sofort auch nix mehr zu verschenken

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