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Pauschale Versteuerung Geschenke

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    #16
    Entweder habe ich etwas übersehen oder ihr könnt alle nicht lesen

    Geldwerte Vorteile welche versteuert werden müssen gibt es doch nur bei Geschenken an die eigenen Arbeitnehmer.

    Bei Geschenken an Kunden (darum ging es dem TE) gibt es keine Versteuerung. Hier greift bei dem Schenker ggf. nur das Abzugsverbot nach § 4 Absatz 5 Nr. 1 EStG
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #17
      Anderer Meinung z.B. https://www.haufe.de/finance/steuern...90_480506.html

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        #18
        Bei Geschenken an Kunden (darum ging es dem TE) gibt es keine Versteuerung.
        Da bin ich nicht deiner Meinung !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hm, also in einem Punkt kann ich Beamtenschweiß komplett zustimmen: ich habe nur Geschenke an Dritte (Kunden) gemeint :-)

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            #20
            Wenn ich den Haufe-Link lese von mhanft , dann wird es jetzt aber echt kompliziert...dann errechne ich die Steuer, führe die ab, buche die aber als Ausgabe, und wenn es über 35€ liegt, beziehe ich mich auf den Erlass mit Fußnote und setze es trotzdem als Betriebsausgabe ab?!
            So sieht das dann in Excel aus bei mir...
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              #21
              Hallo,

              deine KiSt stimmt doch nicht.
              Das ist nicht die pauschale KiSt
              Siehe Links in Beitrag# 8,9
              Gruß FIGUL

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                #22
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                deine KiSt stimmt doch nicht.
                Das ist nicht die pauschale KiSt
                Siehe Links in Beitrag# 8,9
                Doch doch, genau die Links habe ich genommen, man sieht die vorderen Spalten jetzt nicht im Screenshot, da stehen der Beleg, der Empfänger und das Bundesland...8 % BaWü, 9 % Niedersachsen usw.
                Oder meintest du was anderes?

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                  #23
                  Hallo,

                  das ist nicht der pauschalierte KiSt-Satz.
                  Das ist der normale.
                  Klick den 2. Link in Beitrag # 8 an, da sind die aktuellen pauschKiSt
                  Gruß FIGUL

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                    #24
                    Hallo ihr

                    habe mich jetzt auch mal belehren lassen und behaupte nun das Gegenteil, ihr habt recht mit § 37 b EStG.

                    Die Vorschrift war für mich allerdings auch neu, da ich die letzten 15 Jahre nichts mehr mit Gewerbetreibenden zu tun hatte. Man(n) lernt halt nie aus.
                    Logisch ist es allerdings nicht, dass ich für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer pauschale Lohnsteuer anmelden/abführen soll.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #25
                      Logisch ist es allerdings nicht, dass ich für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer pauschale Lohnsteuer anmelden/abführen soll.
                      Der Fiskus kommt aber auf diesem Weg eher zu den Steuern, als wenn man die Versteuerung den Beschenkten überlässt. Seriöse Firmen

                      nutzen die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nämlich in aller Regel.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Kommt nämlich nicht allzugut, wenn der Beschenke später dann Besuch vom Amt bekommt und nachfragt, ob die Geschenkeeinnahme auch versteuert wurde ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          Auf welche Konten im SKR03 buche ich denn die abgeführte Einkommensteuer, den Soli und die Kirchensteuer?

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                            #28
                            Da klingt 4632 doch ganz gut dafür:

                            elster174.png

                            Die Kontenrahmen gibt's übrigens auf http://www.datev.de/info-db/0907813 zum Runterladen...

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                              #29
                              Die Frage wurde hier schon mal gestellt und auch beantwortet:
                              https://forum.elster.de/anwenderforu...706#post412706
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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