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Verlustvortrages eines Vorjahres geltend machen

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    Verlustvortrages eines Vorjahres geltend machen

    Hallo zusammen,

    aus einer abgeschlossenen Zweitausbildung habe ich ein relativ hohen Verlustvortrag. Dieser wurde mit dem Einkommensteuerbescheid 2018 festgestellt. Diesen Verlustvortrag habe ich für die Steuererklärung 2019 noch nicht geltend gemacht, weil sich die beiden Steuererklärungen (2018 & 2019) zeitlich überschnitten hatten - ich zum Zeitpunkt der Erstellung also noch gar nicht wusste, dass ich einen Verlustvortrag haben werde. Hinzu kommt, dass ich 2018 noch nicht verheiratet war, also einzeln veranlagt worden bin.

    Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 habe ich den Verlustvortrag nun angegeben, der allerdings nicht berücksichtigt wurde. Woran liegt das? Ich bin mittlerweile verheiratet. Meine Frau und ich wurden gemeinsam veranlagt. Hängt es damit zusammen?

    Nach allem was ich bisher gelesen habe, kann der Verlustvortrag ja nicht verfallen, richtig?

    #2
    Woran liegt das?
    Schau dir deinen Steuerbescheid für das Jahr 2019 an, dort müsste der für 2018 festgestellte Verlust bereits berücksichtigt worden sein.

    Sollte das nicht der Fall sein, wäre dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen. Du kannst dir nicht aussuchen, wann du einen Verlustvortrag geltend machst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Schau dir deinen Steuerbescheid für das Jahr 2019 an, dort müsste der für 2018 festgestellte Verlust bereits berücksichtigt worden sein.
      Ist er nicht. Kann es damit zusammenhängen, dass ich die Erklärungen für 2018 und 2019 gleichzeitig beim FA eingereicht habe. Der Bescheid für 2018 kam dann am 30.06.2020, der für 2019 am 13.07.2020.

      Im Bescheid von 2019 kann ich nirgends sehen, dass der Verlustvortrag zum Tragen kam.
      Zuletzt geändert von bengro; 03.06.2021, 22:51.

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        #4
        Hallo,

        im Forum kann dir niemand helfen.
        Das musst du mit deinem FA klären
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          im Forum kann dir niemand helfen.
          Danke trotzdem.

          Ich dachte vielleicht weiss jemand, ob es damit zusammenhängt, dass der Verlustvortrag aus einem Bescheid stammt, an dem ich noch einzeln veranlagt wurde und deshalb jetzt nicht zum Tragen kam, weil ich gemeinsam mit meiner Ehefrau veranlagt wurde.

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            #6
            Zitat von bengro Beitrag anzeigen
            Ich dachte vielleicht weiss jemand, ob es damit zusammenhängt, dass der Verlustvortrag aus einem Bescheid stammt, an dem ich noch einzeln veranlagt wurde und deshalb jetzt nicht zum Tragen kam, weil ich gemeinsam mit meiner Ehefrau veranlagt wurde.
            Wenn sich dabei die Steuernummer geändert hat, ist das möglich. Eins geht jedenfalls nicht: Einen zum Jahresende 2018 verbleibenden Verlust 2020 verrechnen. Jahre überspringen ist nicht.

            Dir wird also immer noch nichts anderes übrig bleiben, als mit dem FA Kontakt aufzunehmen, ob der Verlust bei der Veranlagung 2019 berücksichtigt wurde, und wenn nein, dies korrigieren zu lassen. Der Bescheid für 2019 ist zwar schon lange bestandskräftig, aber du hast das unverschämte Glück, dass die Verlustfeststellung ein Grundlagenbescheid ist, auf Grund dessen der Bescheid nach §175 AO zu ändern ist.

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              #7
              bengro hat im Beitrag #1 geschrieben:

              Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 habe ich den Verlustvortrag nun angegeben, der allerdings nicht berücksichtigt wurde.
              Meines Erachtens sollte so eine Angabe doch dazu führen, dass genauer hingesehen wird. Falls der Verlust bereits 2019 verrechnet wurde, wäre

              das ja auch nur eine einzige Zeile im Steuerbescheid gewesen. Der Bescheid für 2019 ist 2 Wochen nach dem Bescheid für 2018 erlassen worden,

              was dafür spricht, dass die Jahre nacheinander mit zeitlichem Abstand bearbeitet wurden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Vielleicht ist die Zusammenveranlagung und die Einzelveranlagung in unterschiedlichen Abteilungen durchgeführt worden.

                Natürlich sollte der Hinweis in der Steuererklärung mit dem Verlustvortrag aufmerken lassen, aber es gibt auch genug Leute, die den Haken einfach ungeprüft in ihre Steuererklärungen weiter "durchschleifen", obwohl sie schon seit 10 Jahren keinen mehr hatten.

                Ich kann mich multi nur anschließen: Stelle für 2019 und ggf. 2020 einen Änderungsantrag nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO und weise auf den Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2018 unter der Steuernummer XY hin. Das Ganze machst Du am Besten unter "Mein Elster" mit dem Formular "sonstige Nachricht" und hängst optimalerweise noch eine Kopie des Verlustfeststellungsbescheids an.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Vielleicht ist die Zusammenveranlagung und die Einzelveranlagung in unterschiedlichen Abteilungen durchgeführt worden.

                  Natürlich sollte der Hinweis in der Steuererklärung mit dem Verlustvortrag aufmerken lassen...
                  Beim FA läuft das doch sicher mittlerweile automatisch. Also wenn ich für 2018 einen Verlustvortrag hatte, wird das System vor Ort den doch automatisch in das nächste Jahr übertragen. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Beamter das "Häckchen" auf der Steuererklärung übersieht und dann der Verlustvortrag ins Leere läuft.

                  Ich habe jetzt einen "Antrag auf schlichte Änderung" gestellt. Ich warte mal ab, welche Antwort ich erhalten werde.

                  Ich kann mir ja nach wie vor vorstellen, dass es damit zusammenhängt, dass ich 2018 zuletzt einzeln veranlagt wurde und 2019 erstmals gemeinsam mit meiner Frau. Ich meine derartiges im Internet gelesen zu haben.

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                    #10
                    Sicher läuft das automatisch - solange das die selbe Steuernummer ist. Wenn Du ab 2019 zusammenveranlagt wirst, gibt es dafür eine neue Steuernummer. Und da muss dann der Verlust aus 2018 manuell eingearbeitet werden, damit es dann zukünftig dort automatisch läuft.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Sicher läuft das automatisch - solange das die selbe Steuernummer ist. Wenn Du ab 2019 zusammenveranlagt wirst, gibt es dafür eine neue Steuernummer. Und da muss dann der Verlust aus 2018 manuell eingearbeitet werden, damit es dann zukünftig dort automatisch läuft.
                      Genau so ist es. Die Steuernummer ist ab 2019 eine andere, deshalb wird es beim FA untergegangen sein. Danke für die Hilfe.

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