Hallo zusammen,
aus einer abgeschlossenen Zweitausbildung habe ich ein relativ hohen Verlustvortrag. Dieser wurde mit dem Einkommensteuerbescheid 2018 festgestellt. Diesen Verlustvortrag habe ich für die Steuererklärung 2019 noch nicht geltend gemacht, weil sich die beiden Steuererklärungen (2018 & 2019) zeitlich überschnitten hatten - ich zum Zeitpunkt der Erstellung also noch gar nicht wusste, dass ich einen Verlustvortrag haben werde. Hinzu kommt, dass ich 2018 noch nicht verheiratet war, also einzeln veranlagt worden bin.
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 habe ich den Verlustvortrag nun angegeben, der allerdings nicht berücksichtigt wurde. Woran liegt das? Ich bin mittlerweile verheiratet. Meine Frau und ich wurden gemeinsam veranlagt. Hängt es damit zusammen?
Nach allem was ich bisher gelesen habe, kann der Verlustvortrag ja nicht verfallen, richtig?
aus einer abgeschlossenen Zweitausbildung habe ich ein relativ hohen Verlustvortrag. Dieser wurde mit dem Einkommensteuerbescheid 2018 festgestellt. Diesen Verlustvortrag habe ich für die Steuererklärung 2019 noch nicht geltend gemacht, weil sich die beiden Steuererklärungen (2018 & 2019) zeitlich überschnitten hatten - ich zum Zeitpunkt der Erstellung also noch gar nicht wusste, dass ich einen Verlustvortrag haben werde. Hinzu kommt, dass ich 2018 noch nicht verheiratet war, also einzeln veranlagt worden bin.
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 habe ich den Verlustvortrag nun angegeben, der allerdings nicht berücksichtigt wurde. Woran liegt das? Ich bin mittlerweile verheiratet. Meine Frau und ich wurden gemeinsam veranlagt. Hängt es damit zusammen?
Nach allem was ich bisher gelesen habe, kann der Verlustvortrag ja nicht verfallen, richtig?
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