Hallo zusammen,
ich arbeite nebenberuflich als Dozent an einer Hochschule. Ich habe für das Jahr 2020 folgende Einkünfte (pro Semester) erzielt:
10.03.2020: 2200 €
10.08.2020: 2100 €
Zusätzliche habe ich Aufwandsentschädigungen für meine Fahrkosten erhalten. Dies war 210 € für beide Semester (12 Monate).
Das Finanzamt zählt nun alle Beträge zusammen (2200 € + 2100 € + 210 €) und zieht die Übungsleiterpauschale von 2400 € ab. D.h. ich muss 2.110 € versteuern.
Ich selber habe in meiner Einkommensteuererklärung nur die 2200€ + 2100 € = 4300 € als Einkünfte angegeben. Macht also 4300 € - 2400€ = 1900€.
Bei den 210 € Aufwandsentschädigung steht explizit geschrieben, dass die 210 € steuerfrei sind. Wer hat nun Recht? Das Finanzamt oder ich?
ich arbeite nebenberuflich als Dozent an einer Hochschule. Ich habe für das Jahr 2020 folgende Einkünfte (pro Semester) erzielt:
10.03.2020: 2200 €
10.08.2020: 2100 €
Zusätzliche habe ich Aufwandsentschädigungen für meine Fahrkosten erhalten. Dies war 210 € für beide Semester (12 Monate).
Das Finanzamt zählt nun alle Beträge zusammen (2200 € + 2100 € + 210 €) und zieht die Übungsleiterpauschale von 2400 € ab. D.h. ich muss 2.110 € versteuern.
Ich selber habe in meiner Einkommensteuererklärung nur die 2200€ + 2100 € = 4300 € als Einkünfte angegeben. Macht also 4300 € - 2400€ = 1900€.
Bei den 210 € Aufwandsentschädigung steht explizit geschrieben, dass die 210 € steuerfrei sind. Wer hat nun Recht? Das Finanzamt oder ich?
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