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Steuerfreie Zahlungen Übungsleiter - Wer hat Recht?

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    Steuerfreie Zahlungen Übungsleiter - Wer hat Recht?

    Hallo zusammen,

    ich arbeite nebenberuflich als Dozent an einer Hochschule. Ich habe für das Jahr 2020 folgende Einkünfte (pro Semester) erzielt:

    10.03.2020: 2200 €
    10.08.2020: 2100 €

    Zusätzliche habe ich Aufwandsentschädigungen für meine Fahrkosten erhalten. Dies war 210 € für beide Semester (12 Monate).

    Das Finanzamt zählt nun alle Beträge zusammen (2200 € + 2100 € + 210 €) und zieht die Übungsleiterpauschale von 2400 € ab. D.h. ich muss 2.110 € versteuern.

    Ich selber habe in meiner Einkommensteuererklärung nur die 2200€ + 2100 € = 4300 € als Einkünfte angegeben. Macht also 4300 € - 2400€ = 1900€.

    Bei den 210 € Aufwandsentschädigung steht explizit geschrieben, dass die 210 € steuerfrei sind. Wer hat nun Recht? Das Finanzamt oder ich?

    #2
    Zusätzliche habe ich Aufwandsentschädigungen für meine Fahrkosten erhalten. Dies war 210 € für beide Semester (12 Monate).

    Hast du deine Fahrtkosten denn irgendwo als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht (Entfernungspauschale) ?

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage jetzt allerdings nichts zu tun.
    Zuletzt geändert von stiller; 05.06.2021, 13:53.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Hast du deine Fahrtkosten denn irgendwo als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht (Entfernungspauschale) ?

      Mit der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage jetzt allerdings nichts zu tun.
      @max.maier
      Eine Pauschale ist und bleibt eine Pauschale. Bis 2400 Euro bleibt sie steuerfrei, was drüber geht und erstattet wird ist steuerpflichtig! Und das sind nunmal 4300 € - 2400€ = 1900€ + 210€ = 2110€. Wer hat nun Recht? Das Finanzamt oder ich? Frage einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Deines Vertrauens oder das Einkommensteuergesetz. Als nebenberuflicher Dozent einer Hochschule sollte das kein Problem sein.
      Zuletzt geändert von stiller; 05.06.2021, 14:00.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        Solange die 210 € nicht nach einer anderen Vorschrift (§ 3 Nr. 12/13/16 EStG) steuerfrei sind, was Dir der steuerliche Berater Deines Vertrauens gerne prüft, klingt mir das Gebaren des Finanzamts jetzt nicht so abwegig, oder ? Ansonsten kannst Du gerne -am besten mit "Mein Elster" mit dem Formular "Einspruch"- diesen tätigen.

        R 3.26 Abs. 7 LStR:

        Gemischte Tätigkeiten

        (7) 1Erzielt der Stpfl. Einnahmen, die teils für eine Tätigkeit, die unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, und teils für eine andere Tätigkeit gezahlt werden, ist lediglich für den entsprechenden Anteil nach § 3 Nr. 26 EStG der Freibetrag zu gewähren. 2Die Steuerfreiheit von Bezügen nach anderen Vorschriften, z. B. nach § 3 Nr. 12, 13, 16 EStG, bleibt unberührt; wenn auf bestimmte Bezüge sowohl § 3 Nr. 26 EStG als auch andere Steuerbefreiungsvorschriften anwendbar sind, sind die Vorschriften in der Reihenfolge anzuwenden, die für den Steuerpflichtigen am günstigsten ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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