Arbeitnehmer-Sparzulage

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  • cska133
    Benutzer
    • 01.03.2018
    • 56

    #1

    Arbeitnehmer-Sparzulage

    hallo,

    im Hauptvordruck Punkt 6 ist die Arbeitnehmer-Sparzulage

    Diese und die damit verbundenen vermögenswirksamen Leistungen sind mir unklar. Hat zwar mit Leistungen des Arbeitgebers zu tun, aber könnte jemand das besser erklären und ob das beantragen sollte/konnte?

    danke
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2

    Kommentar

    • cska133
      Benutzer
      • 01.03.2018
      • 56

      #3
      verstehe ich nicht. Ich habe Anlage in offene Immobilienfonds, aber was hat das mit meinem Arbeitgeber und die Sparzulage?

      Kommentar

      • Gast

        #4
        Zitat von cska133 Beitrag anzeigen
        verstehe ich nicht.
        Was gibt es da nicht zu verstehen? Hast Du einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen? Wenn nein, dann brauchst Du auch keine Arbeitnehmer-Sparzulage. Wenn ja, dann ist der Wiki-Artikel ausreichend deutlich.

        Kommentar

        • cska133
          Benutzer
          • 01.03.2018
          • 56

          #5
          dieser Vertrag soll mit dem Arbeitgeber sein, ja?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45965

            #6
            dieser Vertrag soll mit dem Arbeitgeber sein, ja?
            Ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen gewährt bzw. abführt, siehst du in deiner monatlichen Lohnabrechnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • cska133
              Benutzer
              • 01.03.2018
              • 56

              #7
              ok, in der Lohnabrechnung habe ich nur die sozialver. Abgaben.
              Aber meine Frau hat über den Arbeitgeber ein Zusatzversicherung bei BVKammer. Wie sieht es dann hier aus?

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7877

                #8
                Dann wieder zurück zu den Beiträgen #4 und #6, dieses Mal aber bitte nicht für Dich, sondern für Deine Frau prüfen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                • cska133
                  Benutzer
                  • 01.03.2018
                  • 56

                  #9
                  ob sie einen Vertrag mit dem AG darüber hat , erinnert sie nicht. Aber sonst wären ja die monatlichen Abgaben dafür nicht: auf der Lohnanrechnung steht bei ihr
                  • ZV-pflichtiges Entgelt
                  • ZV-Umlage AG-Anteil
                  • ZV Zusatzbeitrag AG
                  • ZV Mitversicherung
                  Auch bekommt sie jedes Jahr einen Versicherungsnachweis und eine Übersicht der Versorgungspunkte und ihre Anwartschaft aus Entgelten.

                  Was bedeutet das für die Sparzulage?

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45965

                    #10
                    Solche Versicherungen dürfen nur erfasst werden, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden und der erste Beitrag vor dem 31.12.2004 geleistet wurde.

                    Dann könnte man die AN-Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 50) erklären, was jetzt nicht bedeutet, dass die sich steuerlich auswirken.

                    Mit der Arbeitnehmersparzulage hat das nichts zu tun !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • cska133
                      Benutzer
                      • 01.03.2018
                      • 56

                      #11
                      ahso, ok. Aber ihre Vorsorgevertrag wurde deutlich nach 2005 abgeschlossen

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                      • Gast

                        #12
                        Zitat von cska133 Beitrag anzeigen
                        ahso, ok. Aber ihre Vorsorgevertrag wurde deutlich nach 2005 abgeschlossen
                        Sag mal, kann es sein, dass Du überhaupt nicht weißt, wovon Du redest? Deine bisherigen Fragen und Nachfragen lassen für mich nur diesen Schluss zu.

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                        • cska133
                          Benutzer
                          • 01.03.2018
                          • 56

                          #13
                          Ja, dieser Sachverhalt ist/war mir gar nicht klar, habe zu Beginn gesagt. Braucht jetzt nicht deswegen Gift spucken bitte, und wollte eben eure Hilfe. Danke dafür

                          Kommentar

                          • Picard777
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.05.2006
                            • 7877

                            #14
                            Was berend47533 sagen wollte: Du stellst Fragen, die sich teilweise nicht stellen würden, wenn Du die vorherigen Antworten genau gelesen hättest. Deshalb stellt sich dann schon die Frage, ob Du die hier freiwillig Dich unterstützenden Forenteilnehmer auf den Arm nehmen und von Wichtigerem abhalten willst. Du wolltest unsere Hilgfe und die hast Du auch bekommen, lesen musst du aber schon selbst, sorry.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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