Noch ein Hinweis zur Anlage V für die Gemeinschaft. Dort wird bei der vermieteten Eigentumswohnung nichts aufgeteilt, der Überschuss in Zeile 23
wird manuell in die Zeile 24 übertragen. Dieser Wert muss dann ebenfalls manuell in der Anlage FE 1 erfasst werden. Normalerweise verteilt man alles
nach Schlüssel, man kann in der Anlage FE 1 aber auch einen Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten erklären.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Erbfall: Vermietung Immobilie durch Erbengemeinschaft -> Eingabe in Steuererklärung
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenist wahrscheinlich sogar der schönere Ansatz.
Nein, Deine Lösung ist ja auch nicht falsch. Und ich hab sie noch nicht gekannt wie ich auf Antworten geklickt hab. Nur hab ich mir dann nochmal das Formular hergesucht, wegen der Zeilennummer.
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Oder: Du 9/12, jedes Kind 1/12. In Zeile 41 der Anlage FB.
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Zitat von Joe60 Beitrag anzeigenMuss ich bei mir die 50 % plus 50%von 50% angeben? Und für die 3 Kinder je 16,67 von 50%?
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Muss ich bei mir die 50 % plus 50%von 50% angeben? Und für die 3 Kinder je 16,67 von 50%?
ist dein Anteil 3/4 und bei jedem Kind 1/12.
Was muss ich dann bei mir in der anläge V noch angeben ? Die kompletten Werte oder nur "meinen" gesamten Anteil ?
Steuerprogramm erfasst werden muss, habe ich jetzt nicht im Kopf. Aber der Begriff Grundstücksgemeinschaften sollte dort vorkommen.
Und muss ich für die Kinder überhaupt eine Erklärung abgeben? Vermute ja, da die Vermietung zur Abgabe verpflichtet, oder?
Du solltest das telefonisch mit dem Finanzamt abklären, vielleicht wollen die eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
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Wow, vielen Dank für die vielen und umfassenden Antworten.
Nun stellt sich mir noch die Frage wie ich diese Anlage FB ausfülle.
Muss ich bei mir die 50 % plus 50%von 50% angeben? Und für die 3 Kinder je 16,67 von 50%?
Was muss ich dann bei mir in der anläge V noch angeben ? Die kompletten Werte oder nur "meinen" gesamten Anteil ?
Und muss ich für die Kinder überhaupt eine Erklärung abgeben? Vermute ja, da die Vermietung zur Abgabe verpflichtet, oder?
Ich habe für mich bereits ein Zertifikat in Mein Elster, kann ich das auch für die Kinder nutzen? Oder je Kind ein eigenes?
Gibt es evtl. jemand der mich hier tiefer unterstützen könnte?
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Würde ich auch so machen. Sofern -und nur dann- das Finanzamt da noch etwas möchte, was eigentlich richtig wäre, kann man das ja immer noch machen.
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In der Regel doch eher nicht?
aber auch da habe ich schon andere Fälle erlebt. Mein Schwiegervater ist am 2. Tag eines Monats gestorben und einer seiner Mieter hat die Miete erst am 3. Tag
überwiesen, so dass sie bereits seinen Erben zustand und auch von diesen versteuert werden musste.
Ich würde allerdings das Jahr 2019 auch ignorieren und einfach für 2020 eine Feststellungserklärung einreichen.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNachtrag: Eigentlich hätte schon für 2019 eine Feststellungserklärung eingereicht werden müssen, der Erbfall ist ja im Dezember 2019 eingetreten.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNachtrag: Eigentlich hätte schon für 2019 eine Feststellungserklärung eingereicht werden müssen, der Erbfall ist ja im Dezember 2019 eingetreten.
na klar.
Die Frau kurz vorher verstorben.
Dann denkt man an so einen Käse wie Feststellungserklärung
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Nachtrag: Eigentlich hätte schon für 2019 eine Feststellungserklärung eingereicht werden müssen, der Erbfall ist ja im Dezember 2019 eingetreten.
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Ob da die Feststellungserklärung möglich ist, bezweifel ich eigentlich.
Bei Mein ELSTER ist sie hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
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Scheinbar kann man mit Bild-Steuer 2021 maximal 2 Steuererklärungen machen. Ob da die Feststellungserklärung möglich ist, bezweifel ich eigentlich. Du kannst aber auch die Erklärungen für die Erbengemeinschaft und für die Kinder mit Mein Elster machen. Dafür benötigst Du ein Zertifikat, solltest Du noch keins haben.
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Joe60 hat ein Thema erstellt Erbfall: Vermietung Immobilie durch Erbengemeinschaft -> Eingabe in Steuererklärung.Erbfall: Vermietung Immobilie durch Erbengemeinschaft -> Eingabe in Steuererklärung
Hallo zusammen,
meine Ehefrau ist in Dez. 2019 gestorben und wir hatten eine gemeinsame Wohnung (je 50% ich / 50% meine Frau als Eigentümer) vermietet und diese in der Anlage V in unserer
gemeinsamen Steuererklärung aufgeführt.
Nun stehe ich vor der Herausforderung die Steuererklärung für 2020 zu machen. Die vermietete Wohnung gibt es weiterhin, nun haben sich durch das Erbe die Eigentumsverhältnisse verändert.
Nun gehören weiterhin die 50 % mir und die 50 % meiner verstorbene Frau sind an die Erbengemeinschaft übergangen (davon 50 % an mich sowie je 16,7% an unsere 3 Kinder).
Wie muss ich das in meiner Steuererklärung für 2020 nun angeben und muss ich jetzt für alle drei Kinder (2, 6 und 7 Jahre) auch eine Steuererklärung abgeben, obwohl sich aus der Vermietung und dem niedrigen Anteil vermutlich keine hohen Einkünfte erzielen lassen.
Ich habe bis dato die Steuererklärung mit Hilfe von Bild Steuer ausgefüllt und via Elster online versandt. Ist das weiterhin möglich ?
Vielen Dank und ich bin um jeden Input dankbar, da die Situation auch so schon schwer genug ist...
VG JohannesZuletzt geändert von Joe60; 08.06.2021, 09:55.
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