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Keine Ankündigung bisher.
Antrag LSt-Ermäßigung bei lfd. Versorgungsbezügen + Neubeginn Angestelltentätigkeit
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Du kannst den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht per Elster abgeben.
Auch wenn, dann gibt es dort keine 'Feldnummern'. In Zeile 31 steht Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn 2021. In Zeile 31 der Anlage Werbungskosten wird nach der Abwesenheit von mehr als 8 Stunden gefragt.
Hast Du vielleicht die Anlage N der Einkommensteuererklärung 2020 in der Hand? Dort wird ja in Zeile 31, Felder 110ff, nach der ersten Tätigkeitsstätte gefragt. Das klingt ja so ähnlich wie erstes Dienstverhältnis.
Aber, wie gesagt, keine Elster-Frage.
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Jetzt schon, seit 21.07.2021, oder? https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermineZitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDu kannst den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht per Elster abgeben.
Generell, so wie dieses Forum aufgebaut ist, bräuchte es wahrscheinlich noch nicht mal irgendwelche Kategorien, weil die veralteten Beiträge dauerhaft bestehen bleiben und dadurch das Forum ziemlich aufblähen; da wäre ein Twitter-Schema eigentlich auch ausreichend, wo sich niemand um ein Hin-und-her-Geschiebe kümmert oder kümmern muss.Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenich habe es mal verschoben -> ist ja kein ELSTAM-Problem
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Wenn ich das richtig interpretiere, ist das ein Pilot, der bisher nur in Bayern genutzt werden kann.Jetzt schon, seit 21.07.2021, oder?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn ich das richtig interpretiere, ist das ein Pilot, der bisher nur in Bayern genutzt werden kann.
ist vorhanden.Zuletzt geändert von FIGUL; 29.07.2021, 13:21.Gruß FIGUL
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Tatsächlich! Jedenfalls kann ich das Formular aufrufen.Zitat von schachsommer12 Beitrag anzeigenJetzt schon, seit 21.07.2021, oder?
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Hallo,Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Tatsächlich! Jedenfalls kann ich das Formular aufrufen.
stimmtZuletzt geändert von FIGUL; 29.07.2021, 13:20.Gruß FIGUL
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Da bisher nur Steuernummern aus Bayern angegeben werden können und ohne Angabe einer Steuernummer auch nur Bayern auswählbar ist,
ist der praktische Nutzen doch überschaubarFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Für uns drei langt'sZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDa bisher nur Steuernummern aus Bayern angegeben werden können und ohne Angabe einer Steuernummer auch nur Bayern auswählbar ist, ist der praktische Nutzen doch überschaubar
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Das stimmt natürlich. Ich werde das neue ELSTER-Angebot bei Gelegenheit mal auf Fehler testen.Für uns drei langt'sFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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