Solaranlage 3000 Euro Umsatz

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • ahefam
    Neuer Benutzer
    • 30.06.2021
    • 5

    #1

    Solaranlage 3000 Euro Umsatz

    Hallo!
    ich habe Solaranlage im Jahr 2011 eingebaut. Jedes Jahr habe ich 3000 Euro Umsatz und auch Umsatzsteuer am Finanzamt abgeben. Diese Jahr habe ich gehört, dass ich keine Umsatzsteuer machen brauche. Ich muss es nur als Einkommensteuer eintragen. Was soll ich nun beim finanzamt machen? Für Ihre Antwort bedanke ich mich herzlich im voraus. Helen
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7877

    #2
    Die Frage hat mit Elster nichts zu tun. Wende Dich an Deinen steuerlichen Berater.
    Unklar ist, ob Du eine Kleinunternehmerumsatzsteuererklärung abgegeben hast oder nicht. Sei es wie es sei, zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung bleibst Du verpflichtet. Ich tippe mal auf Regelbesteuerung.

    Offensichtlich hast Du Dir damals "gewünscht", dass Du als normaler Unternehmer behandelt wirst, obwohl Du die Grenze unterschritten hast (= optiert zur Regelbesteuerung) . Da wirst Du Dir auch etwas dabei gedacht haben. Ob das nun sinnvoll ist zur Kleinunternehmerregelung zurückzugehen ist Deine Entscheidung. Beachte bitte auch, ob Du Rechnungen erstellst mit gesondertem Umsatzsteuerausweis bzw. ob Du Gutschriften erhältst, die als Rechnung wirken und Umsatzsteuer ausweisen. Die schuldest Du weiter.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • ahefam
      Neuer Benutzer
      • 30.06.2021
      • 5

      #3
      Entschdingung! Damals habe ich gehört wenn man Solaranlagen hat, muss man Umsatzerklärung machen. Ich habe seit 2011 19% Umsatz am Finanzamt abgeben, niemals Gutschrift. Wie kann ich von der Kleinuntermerreglung zurücktreten? Ich habe immer allein meine Steuererklärung gemacht. Vielleicht muss ich doch mal zum Steuerberater hingehen.

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        Ja solltest Du.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Ich habe seit 2011 19% Umsatz am Finanzamt abgeben, niemals Gutschrift. Wie kann ich von der Kleinuntermerreglung zurücktreten?
          Eigentlich sollte man das zu Beginn eines Jahres überlegen, dein Netzbetreiber darf ja dann in den Gutschriften keine Umsatzsteuer mehr ausweisen.

          Aktuelle Informationen zum Thema PV-Anlagen findest du hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • ahefam
            Neuer Benutzer
            • 30.06.2021
            • 5

            #6
            Charlie24, danke schön! Ich muss mit dem Stadtwerk sprechen. Helen

            Kommentar

            Lädt...