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Beiträge zur Private Krankenversicherung: bei Steruererklärung abgelehnt

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    Beiträge zur Private Krankenversicherung: bei Steruererklärung abgelehnt

    Hallo an alle,

    hier ist die Situation. Für einige Zeit ist Mustermann privat versichert und zählt dafür einen monatlichen Beitrag zur PKV. Das passiert bis zum Jahr T, April. Ab Mai, Jahr T, muss Mustermann wegen Arbeit gesetzlich versichert sein und daher kündigt er die vorherige PKV.

    Mustermann gibt die Beiträge zur PKV in der Einkommensteruererklärung für Jahr T ein zusammen mit den zu der gesetzlichen KV (wie von Lohnsteuerbescheinigung). Das FA lehnt aber die Beiträge zur PKV ab, weil "Beiträge zu einer PKV konnten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie Basiskrankenversicherung sind". Das ist aber der Fall für Mustermann, da er bis zum April nur privat versichert war.

    Soll er einen Einspruch machen, um die Situation dem FA besser zu erklären oder gibt es keine Chance, die Beiträge zur PKV berücksichtigen zu lassen?

    Danke im Voraus

    #2
    Die private Krankenversicherung übermittelt die Beiträge zur Basiskrankenversicherung elektronisch an das Finanzamt, diesen Anteil muss

    das Finanzamt auch berücksichtigen, was es wohl auch gemacht hat. Im Bescheid steht doch auch:

    Beiträge zu einer PKV konnten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie Basiskrankenversicherung sind
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      hi Charlie24,

      du meinst, das FA hat alle wichtige Informationen über die Beiträge zur PKV, da die PKV ihm schon alles übermittelt hat und dass, Mustermann dem FA nichts Neues erklären könnte? Verstehe ich korrekt?

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        #4
        Von der PKV erhält man eine Mitteilung über die an das Finanzamt übermittelten Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur

        gesetzlichen Pflegeversicherung.
        Außerdem sieht man doch im Steuerbescheid, was berücksichtigt wurde. Beiträge für Wahlleistungen

        fallen steuerlich regelmäßig unter den Tisch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Zustimmung zur Datenübermittlung muss seit 2019 nicht mehr erteilt werden, da hat sich die Rechtslage geändert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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