Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hinweis zur Kirchensteuer in Anlagen N und KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hinweis zur Kirchensteuer in Anlagen N und KAP

    Guten Tag, ich habe die Daten für unsere Steuererklärung 2020 eingegeben, alles fertig, aber ein weiterer Hinweis, den ich nicht 'lösen' kann. Es bezieht sich auf die Kirchensteuer, wir sind allerdings nicht kirchensteuerpflichtig und entsprechend ist es im Hauptvordruck eingetragen. Trotzdem die Meldung: "Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden)."
    Einen solchen Eintrag zur Kirchensteuer in den Anlagen habe ich natürlich nicht gemacht, wohl aber Zahlen eingetragen, die mir von der Bank übermittelt wurden. - Wie komme ich hier weiter?

    #2
    Hallo,

    das ist nur ein Hinweis.
    Nicht beachten
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Figul. Das hört sich ja gut an. Ich hatte den Eindruck, dass die Vorab-Steuerberechnung aus dem Grund nicht läuft ... aber vielleicht hat das noch einen anderen Grund. Sehr gern beachte ich die Hinweise NICHT.

      Kommentar


        #4
        ... wohl aber Zahlen eingetragen, die mir von der Bank übermittelt wurden.
        Steht in der Steuerbescheinigung der Bank vielleicht ein 0,00 - Wert bei der Kirchensteuer, den du abgeschrieben hast ?

        Oder eventuell auf der Lohnsteuerbescheinigung ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24, auf der Steuerbescheinigung der Bank stand zur Kirchensteuer nichts, sie wird dort nicht aufgeführt, ich habe auch nichts dazu eingetragen in Anlage KAP. Eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht mehr, bin Rentner.

          Kommentar


            #6
            ich habe auch nichts dazu eingetragen in Anlage KAP. Eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht mehr, bin Rentner.
            Dann wäre ja bereits der Hinweis Unsinn. Denn dort ist von den Anlagen N, KAP bzw. KAP-BET die Rede.

            Wenn es keine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dann gibt es auch keine Anlage N.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Anlage N betrifft meinen Mann ...

              Kommentar


                #8
                Zitat von Roseo Beitrag anzeigen
                Anlage N betrifft meinen Mann ...
                Ach. Und wie sieht's dort aus?

                Kommentar


                  #9
                  Da ist von Kirchensteuer nicht die Rede, kein Feld wo sie erwähnt würde ... genausowenig wie in der Anlage KAP. Der Hinweis ist einfach irrsinnig. Ich habe vielfach alles neu durchgeschaut und verstehe es nicht.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X