Leistungen WeGebAU vom Arbeitsamt

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  • Car1212
    Neuer Benutzer
    • 19.03.2013
    • 19

    #1

    Leistungen WeGebAU vom Arbeitsamt

    Hallo, ich habe folgende Frage. Wenn man sich in der Ausbildung befindet und Lehrgangskosten im Rahmen WeGebAU , Kinderbetreuengskosten und Fahrkosten in Rahmen WeGeBau von der Agentur für Arbeit bekommt , wo werden die die erhaltenen Beträge in der Steuererklärung eingetragen? Bzw. werden die überhaupt eingetragen? Vielen Dank für die Antwort.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45941

    #2
    Fahrtkostenzuschüsse sind in der Anlage N entweder bei der Entfernungspauschale oder, was bei einem Lehrgang wahrscheinlich eher zutrifft,

    unter Reisekosten anzugeben. Steuerfreie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten sind in der Anlage Kind zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Car1212
      Neuer Benutzer
      • 19.03.2013
      • 19

      #3
      Danke und wo trage ich die Lehrgangskosten im Rahmen WeGebAU ein die ich monatlich bekomme? Vielen Dank.

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      • Car1212
        Neuer Benutzer
        • 19.03.2013
        • 19

        #4
        Die bekomme ich zusätzlich zur meinem Gehalt.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45941

          #5
          Danke und wo trage ich die Lehrgangskosten im Rahmen WeGebAU ein die ich monatlich bekomme?
          Lehrgangskosten rechnen für gewöhnlich zu Fortbildungskosten und wären in Zeile 45 der Anlage N zu erklären.

          In der Zeilenerläuterung steht aber ausdrücklich dabei: Fortbildungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt).

          Wenn dir die Arbeitsagentur das kompletten Lehrgangskosten steuerfrei ersetzt, bleibt eben für die Zeile 45 nichts übrig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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