UStVa und Reverse Charge

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  • webso
    Neuer Benutzer
    • 28.05.2021
    • 4

    #1

    UStVa und Reverse Charge

    Hallo und guten Abend,

    sorry für evtl. Wiederholungen, ich habe jetzt schon so viel Unterschiedliches gelesen, dass ich mich nochmals vergewissern will/muss:

    Ich habe ein Gewerbe im Nebenerwerb gegründet, die ersten Rechnungen erstellt (Internetdienstleistungen auf Provisionsbasis, Kunden im EU-Ausland, Reverse Charge- Vermerke auf Rechnungen eingetragen) und suche nun das richtige Feld in der UStVa (quartalsweise)....


    Ist das Eintragen des Nettobetrages als Leistender in Zeile 50, KZ 21, korrekt?
    Sicher muss ich dazu noch die ZM machen- immer parallel zur UStVa?

    Ganz herzlichen Dank für eure Hilfe.

    LG webso
  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1700

    #2
    Ja und Ja.

    Wobei die Fristen für USt-VAM und ZM unterschiedlich sind.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45969

      #3
      Sicher muss ich dazu noch die ZM machen- immer parallel zur UStVa?
      Eine ZM musst du nur dann machen, wenn du nicht den Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG in Anspruch nimmst.

      Die sonstigen Leistungen wären bei der ZM ebenfalls quartalsweise zu melden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • webso
        Neuer Benutzer
        • 28.05.2021
        • 4

        #4
        Super, ich danke euch ganz herzlich- es n schönes Wochenende

        Kommentar

        • Ich_wills_wissen
          Neuer Benutzer
          • 04.11.2021
          • 3

          #5
          Hallo,
          in welches Feld trage ich den Nettopreis, die Steuerschuld meinerseits in der UStVa ein,, wenn es sich um ein Wareneinkauf i.S. des reverse charge Verfahrens handelt?
          Könnten Sie mir die Felder nennen, sodass ich die entsprechende Kombination für einen Reverse-Charge-Fall auch in meine Buchhaltungssoftware eintragen kann? DANKE

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15389

            #6
            Schau Dir mal die Seiten 4 und 5 der Umsatzsteuer-Voranmeldung an.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45969

              #7
              wenn es sich um ein Wareneinkauf i.S. des reverse charge Verfahrens handelt?
              Du meinst einen innergemeinschaftlichen Erwerb ? Dann würde die Seite 4 passen. Die Steuer wird automatisch berechnet.

              Eine Buchhaltungssoftware verfügt dafür in der Regel über zutreffend konfigurierte Konten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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