Hallo,
In unseren "Erläuterungen zur Festsetzung" steht:
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und
zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender
Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich
(Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Es geht darum, dass meine Frau hat mit ihrer Selbständigkeit (Gewerbe) in 2019 angefangen hat und in diesem Jahr keine KV-PV-RV Beträge gezahlt hat. Dann, Anfang 2020 KK und DRV haben die Beträge entschieden. Meine Frau hat dann für 11 Monate des Jahres 2019 Beträge gezahlt, und dann Monat für Monat beide Beträge in 2020 gezahlt. Dadurch hat sie viel Geld in 2020 ausgegeben.
Meine Frage ist: wäre es sinnvoll eine Beschwerde einzureichen, da die Beträge zwei Jahren (2019, 2020) entsprechen?
In unseren "Erläuterungen zur Festsetzung" steht:
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und
zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender
Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich
(Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Es geht darum, dass meine Frau hat mit ihrer Selbständigkeit (Gewerbe) in 2019 angefangen hat und in diesem Jahr keine KV-PV-RV Beträge gezahlt hat. Dann, Anfang 2020 KK und DRV haben die Beträge entschieden. Meine Frau hat dann für 11 Monate des Jahres 2019 Beträge gezahlt, und dann Monat für Monat beide Beträge in 2020 gezahlt. Dadurch hat sie viel Geld in 2020 ausgegeben.
Meine Frage ist: wäre es sinnvoll eine Beschwerde einzureichen, da die Beträge zwei Jahren (2019, 2020) entsprechen?
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