Besteht eine Abgabepflicht?

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  • AlexAndi123
    Neuer Benutzer
    • 16.04.2021
    • 18

    #1

    Besteht eine Abgabepflicht?

    Besteht für verheiratete Rentner mit Steuerklasse 3/5 eine abgabepflicht, wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen?
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4275

    #2
    Nein, voraus gesetzt, dass mit Einkünfte wirklich der Gesamtbetrag der Einkünfte und nicht das zu versteuernde Einkommen gemeint ist. §56 EStDV.

    Kommentar

    • AlexAndi123
      Neuer Benutzer
      • 16.04.2021
      • 18

      #3
      Ja das ist gemeint. Also was die beiden zusammen an Einkünfte haben im Jahr durch ihre Rente. Wenn das ja unter 19.488 für 2021 sind, besteht keine abgabepflichtige trotzt Steuerklasse 3/5?

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4275

        #4
        Das war meine Aussage. Was der Verweis auf Steuerklassen soll, ist mir unklar.

        Kommentar

        • AlexAndi123
          Neuer Benutzer
          • 16.04.2021
          • 18

          #5
          Die Steuerklassekombi 3/5 ist ja eigentlich verpflichtet abzugeben, nur Meine frage ist, ob dass auch noch gilt wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag sind

          Kommentar

          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            hast du Probleme mit dem Lesen oder mit dem Verstehen?
            Falls dich die Antwort von multi nicht zufrieden stellt, kannst du dir weitere Information aus dem Internet holen
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            • Bernd1957
              Benutzer
              • 12.01.2016
              • 70

              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              hast du Probleme mit dem Lesen oder mit dem Verstehen?
              Falls dich die Antwort von multi nicht zufrieden stellt, kannst du dir weitere Information aus dem Internet holen
              Ist das jetzt so schlimm das AlexAndi123 nochmal nachfragt? Ich kenne das auch so, 3/5 müssen abgegeben.

              Kommentar

              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Zitat von Bernd1957 Beitrag anzeigen

                Ist das jetzt so schlimm das AlexAndi123 nochmal nachfragt? Ich kenne das auch so, 3/5 müssen abgegeben.
                Hallo,

                er fragt schon 3x nach und immer das Selbe.
                Die Antwort wurde doch klar und eindeutig gegeben.
                Außerdem bist du auch falsch informiert.
                Schau nach im Internet
                Gruß FIGUL

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45977

                  #9
                  Steuerklassekombi 3/5 ist ja eigentlich verpflichtet abzugeben,
                  Aber doch nur, wenn beide Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, wozu auch Versorgungsbezüge gehören würden.

                  Wenn ihr beide nur Renten bezieht, gilt für euch bezüglich der Erklärungspflicht § 56 EStDV..
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4275

                    #10
                    Zitat von AlexAndi123 Beitrag anzeigen
                    Die Steuerklassekombi 3/5 ist ja eigentlich verpflichtet abzugeben, nur Meine frage ist, ob dass auch noch gilt wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag sind
                    Entweder es wurde auf die Steuerklassen 3 und 5 Arbeitslohn bezogen, dann gilt §46 EStG und in diesem Fall wegen Lohn auf 5 Abgabepflicht, oder man hat keinen Arbeitslohn bezogen und es gilt §56 EStDV mit Abgabepflicht bei GdE größer (bei Zusammenveranlagung doppeltem) Grundfreibetrag.

                    Ob man Arbeitslohn bezogen hat, weiß man im Allgemeinen.

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