Hallo, ich wollte gerne nachfragen, wo man die Anwaltskosten für den nacheheliche Unterhalt eintragen kann. Sind es sonstige Werbungskosten in der Anlage N oder außergewöhnliche Belastungen ? Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus. LG
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anwaltskosten Unterhalt für Ehefrau
Einklappen
X
-
Werbungskosten (Abk. WK) sind Aufwendungen/Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, die bei den Überschusseinkünften entstehen, die zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten
Also, ich geh mal davon aus, dass die Kosten nicht der Sicherung Deiner Einnahmen dienen.
-
Okay also gehe ich davon aus, dass es auußergewöhnliche Belastungen sind?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG, dazu gehören auch Anwaltskosten.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
Kommentar