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Anwaltskosten Unterhalt für Ehefrau

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    Anwaltskosten Unterhalt für Ehefrau

    Hallo, ich wollte gerne nachfragen, wo man die Anwaltskosten für den nacheheliche Unterhalt eintragen kann. Sind es sonstige Werbungskosten in der Anlage N oder außergewöhnliche Belastungen ? Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus. LG

    #2
    Werbungskosten (Abk. WK) sind Aufwendungen/Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, die bei den Überschusseinkünften entstehen, die zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten

    Also, ich geh mal davon aus, dass die Kosten nicht der Sicherung Deiner Einnahmen dienen.

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      #3
      Okay also gehe ich davon aus, dass es auußergewöhnliche Belastungen sind?

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        #4
        Okay also gehe ich davon aus, dass es auußergewöhnliche Belastungen sind?
        Davon kannst du nicht ausgehen, aber das ist Steuerrecht und nicht Thema dieses Forums.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG, dazu gehören auch Anwaltskosten.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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