Hallo, ich wollte gerne nachfragen, wo man die Anwaltskosten für den nacheheliche Unterhalt eintragen kann. Sind es sonstige Werbungskosten in der Anlage N oder außergewöhnliche Belastungen ? Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus. LG
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Keine Ankündigung bisher.
Anwaltskosten Unterhalt für Ehefrau
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Werbungskosten (Abk. WK) sind Aufwendungen/Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, die bei den Überschusseinkünften entstehen, die zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden.
Also, ich geh mal davon aus, dass die Kosten nicht der Sicherung Deiner Einnahmen dienen.
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Okay also gehe ich davon aus, dass es auußergewöhnliche Belastungen sind?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG, dazu gehören auch Anwaltskosten.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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