Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nebenjob auf Steuerklasse 6, lohnenswert?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nebenjob auf Steuerklasse 6, lohnenswert?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    Neben dieser habe ich eine geringfügige Beschäftigung, seit 5 Jahren, die ich nicht aufgeben möchte.

    Nun habe ich 2 interessante 450€-Jobs gefunden, wovon ich einen gerne annehmen würde, wenn es sich rentiert.

    Also
    Steuerklasse I, 450€-Job PLUS einen Nebenjob auf Steuerklasse VI

    Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht möglich, habe ich schon gefragt.

    Aufgrund von verschiedenen Auskünften im Internet, frage ich hier an.
    Rentiert es sich, den Nebenjob anzunehmen und auf Steuerklasse VI zu versteuern?

    Im Hauptjob verdiene ich ca 50.000€ Brutto im Jahr

    Danke

    Jonas

    #2
    Die Frage betrifft die Steuerbelastung und nicht die elektronische Steuererklärung -ELSTER-, um die es in diesem Forum geht.

    Ausrechnen kannst du das außerdem selbst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Jonas_2021 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
      Neben dieser habe ich eine geringfügige Beschäftigung, seit 5 Jahren, die ich nicht aufgeben möchte.

      Nun habe ich 2 interessante 450€-Jobs gefunden, wovon ich einen gerne annehmen würde, wenn es sich rentiert.

      Also
      Steuerklasse I, 450€-Job PLUS einen Nebenjob auf Steuerklasse VI

      Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht möglich, habe ich schon gefragt.

      Aufgrund von verschiedenen Auskünften im Internet, frage ich hier an.
      Rentiert es sich, den Nebenjob anzunehmen und auf Steuerklasse VI zu versteuern?

      Im Hauptjob verdiene ich ca 50.000€ Brutto im Jahr

      Danke

      Jonas
      Hallo,

      übrig bleibt immer etwas.
      Fragt sich nur wieviel
      Ansonsten siehe Beitrag von Charlie24
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Hallo Jonas_2021,

        mal einfach gesagt -> bei 450,- Brutto in der Stkl. VI und Sozialabgaben bleiben 310,- Netto, das musst du für dich entscheiden für welchen "Stundenlohn" du deine Arbeitskraft einsetzen willst.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Ich habe 3 verschiedene Brutto-Netto-Rechner bemüht und 3 unterschiedliche Nettoangaben bekommen, daher dachte ich, kann ich hier verlässliche Angaben bekommen.

          ​​​​​​Es heißt ja, der Verdienst vom Nebenjob wird mit dem Verdienst vom Hauptjob verrechnet, trotzdem bezahle ich doppelt Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

          Kann ich die beiden Stecken zum Haupt- UND Nebenjob als Werbungskosten angeben?

          Kommentar


            #6
            Mit einem Brutto-Netto-Rechner lügt man sich hier selbst in die Tasche, denn bei 50k im Jahr auf Steuerklasse I und 450€/Monat auf VI kommt mit höchster Wahrscheinlichkeit bei der ESt eine Nachzahlung raus.

            Kommentar


              #7
              Möchte der Staat nicht, dass man mehr Geld für sich erwirtschaftet?

              Bei den Brutto-Netto-Rechner komme ich auf ca. 300€, also 140€ werden mir abgezogen.
              Der größte Posten sind aber die Sozialabgaben, davon die Rentenversicherung, mit 40€
              Bin ich gerne bereit zu zahlen, wenn ich davon als Rentner profitiere.

              ​​​​​​Aber Kranken- und Pflegeversicherungen sollten bezahlt sein, bei 50K im Jahr.

              Ich habe recherchiert, dass die beiden AG miteinander kommunizieren sollten, damit ich zuviel bezahlte Krankenkassenbeiträge erstattet bekomme.
              Mein Haupt-AG braucht nicht erfahren, dass ich 2 Jobs nebenher habe.
              Einen hat er mir genehmigt

              Kommentar


                #8
                ... zuviel bezahlte Krankenkassenbeiträge erstattet bekomme.
                Die Beitragsbemessungsgrenze bei der KV liegt 2021 bei 58.050,00 €, da kommst du doch nicht drüber.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Jonas_2021 Beitrag anzeigen
                  ......
                  Mein Haupt-AG braucht nicht erfahren, dass ich 2 Jobs nebenher habe.
                  Einen hat er mir genehmigt
                  Hallo Jonas_2021,
                  da kommt ja noch das Risiko dazu mit deinem HAG Ärger zu bekommen.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    Ein Nebenjob ist ja genehmigt, somit bekomme ich keinen Ärger

                    Habe aber mittlerweile ausgerechnet... ein ganzes Jahr für 2700€ netto zu arbeiten, macht nicht wirklich Sinn...
                    dann lieber saisonal

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Jonas_2021 Beitrag anzeigen
                      Ein Nebenjob ist ja genehmigt, somit bekomme ich keinen Ärger

                      Habe aber mittlerweile ausgerechnet... ein ganzes Jahr für 2700€ netto zu arbeiten, macht nicht wirklich Sinn...
                      dann lieber saisonal
                      Hallo,

                      nur so nebenbei: der Beitrag von holzgoe bezog sich auf den 2.Nebenjob
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X