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Wohnung Afa

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    Wohnung Afa

    Hallo,

    zu Anlage V+V habe ich auch einige Fragen:

    Eine Wohnung in 2.OG wurde in 2020 gekauft und vermietet.

    Fall #1 Die Wohnung ist im Jahr 1967 fertig gebaut:

    1. Baujahr nach dem 31.12.1924 pro Jahr zu je 2,00 Prozent? Nutzungsdauer: 50Jahre? Wenn es der Fall wäre, dann ist die Wohnung bereits voll abgeschrieben. Das heißt
    man kann in Anlage V+V keine Abschreibung eintragen. Ist das korrekt?
    2. Oder wie kann man jährliche Afa ab 2020 berechnen?

    Fall #2 Die Wohnung ist im Jahr 1989 fertig gebaut:

    1. Baujahr nach dem 31.12.1924 pro Jahr zu je 2,00 Prozent? Nutzungsdauer: 50Jahre?
    a. Afa-Berechnung: Anschaffungskosten x 2% : 50 = jährliche Abschreibung. Ist das korrekt?
    b. Die Wohnung kann in 19 Jahre (2020-1989=31; 50-31=19) abgeschrieben werden. Ist das korrekt?
    c. Gilt das auch für Häuser?
    2. Oder wie kann man jährlich Afa ab 2020 berechnen?


    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

    Beste Grüße
    TL2021

    #2
    Was ist denn mit Dir los, dass Du jetzt schon wieder einen aktuellen Thread kaperst? Mit Elster haben Deine Fragen auch nichts zu tun!

    Ich mach mal wieder ein eigenes Thema draus. Hör bitte auf, neue Fragen in bestehenden Themen zu stellen!

    Kommentar


      #3
      TL2021 ein Blick ins gesetz (hier § 7 EStG) erleichtert die Rechtsfindung.
      Die Abschreibung (AfA) beträgt im Regelfall 2% der Anschaffungskosten ab dem Jahr der Anschaffung.

      2% sind rechnerisch 50 Jahre Nutzungsdauer. Wie alt das Objekt tatsächlich ist, intressiert nicht.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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