Hallo,
zu Anlage V+V habe ich auch einige Fragen:
Eine Wohnung in 2.OG wurde in 2020 gekauft und vermietet.
Fall #1 Die Wohnung ist im Jahr 1967 fertig gebaut:
1. Baujahr nach dem 31.12.1924 pro Jahr zu je 2,00 Prozent? Nutzungsdauer: 50Jahre? Wenn es der Fall wäre, dann ist die Wohnung bereits voll abgeschrieben. Das heißt
man kann in Anlage V+V keine Abschreibung eintragen. Ist das korrekt?
2. Oder wie kann man jährliche Afa ab 2020 berechnen?
Fall #2 Die Wohnung ist im Jahr 1989 fertig gebaut:
1. Baujahr nach dem 31.12.1924 pro Jahr zu je 2,00 Prozent? Nutzungsdauer: 50Jahre?
a. Afa-Berechnung: Anschaffungskosten x 2% : 50 = jährliche Abschreibung. Ist das korrekt?
b. Die Wohnung kann in 19 Jahre (2020-1989=31; 50-31=19) abgeschrieben werden. Ist das korrekt?
c. Gilt das auch für Häuser?
2. Oder wie kann man jährlich Afa ab 2020 berechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Beste Grüße
TL2021
zu Anlage V+V habe ich auch einige Fragen:
Eine Wohnung in 2.OG wurde in 2020 gekauft und vermietet.
Fall #1 Die Wohnung ist im Jahr 1967 fertig gebaut:
1. Baujahr nach dem 31.12.1924 pro Jahr zu je 2,00 Prozent? Nutzungsdauer: 50Jahre? Wenn es der Fall wäre, dann ist die Wohnung bereits voll abgeschrieben. Das heißt
man kann in Anlage V+V keine Abschreibung eintragen. Ist das korrekt?
2. Oder wie kann man jährliche Afa ab 2020 berechnen?
Fall #2 Die Wohnung ist im Jahr 1989 fertig gebaut:
1. Baujahr nach dem 31.12.1924 pro Jahr zu je 2,00 Prozent? Nutzungsdauer: 50Jahre?
a. Afa-Berechnung: Anschaffungskosten x 2% : 50 = jährliche Abschreibung. Ist das korrekt?
b. Die Wohnung kann in 19 Jahre (2020-1989=31; 50-31=19) abgeschrieben werden. Ist das korrekt?
c. Gilt das auch für Häuser?
2. Oder wie kann man jährlich Afa ab 2020 berechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Beste Grüße
TL2021
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