Hallo,
nach Kontakt mit dem Finanzamt nach Tod meiner Mutter Anfang diesen Jahres hat dieses meinem 87jährigen Vater mitgeteilt, dass er entgegen einer ca. 20 Jahren alten Mitteilung vom Finanzamt, dass er künftig keine Steuererklärung mehr machen muss, ggf. für die Jahre 2019 und 2020 steuerpflichtig ist und er für die Überprüfung Steuererklärungen abgeben soll.
Nun wollten wir das zuerst selbst machen und ich habe hierfür sowohl für meinen Vater einen Elster-Account angelegt als auch Belegabruf beantragt.
Nachdem sich aber für uns viele Fragen in Verbindung mit Renten, Betriebsrente, Kapitalerträgen, etc. ergeben haben und mein Vater nach fast 20 Jahren ohne Finanzamt sichtlich genervt von der Materie war und ist, haben wir gemeinsam beschlossen jemand einzubeziehen.
Nun haben wir also die Unterlagen einem Herren vom Lohnsteuerhilfeverein gegeben, der dann auch für sich nochmals den Zugang beantragt hat. Schlüssel wird in Kürze bei meinem Vater eintreffen. Er hat mich gebeten, den Elsteraccount und Belegabruf nach Eintreffen der dazugehörigen Daten (sind inzwischen da) nicht freizuschalten, da das seine Arbeit erschweren würde und z.B. Benachrichtigungen bei meinem Vater (bzw. bei mir) und nicht bei ihm eintreffen würden.
Wie verhält es sich damit? Kann man z.B. Belege beliebig oft und mit mehreren Programmen abrufen? Oder sowohl über Elster als auch Programm? Auch, wenn wir es vergeben haben, bin ich neugierig, will mich damit beschäftigen und würde gerne die Belege abrufen.
Unabhängig davon würde ich gerne wissen, ob man hier auch steuerliche Fragen stellen kann. Mir ist nicht klar, wo allgemeine Infos aufhören und wo eine Steeuerberatung anfängt bzw. was man in einem Forum darf und was nicht (z.B. Fragen zu Steuerpflicht, NV-Bescheinigung, Erfassen alte Betriebsrenten, Rentenbegin in 1998, etc).
Vielen Dank.
Gruß, Matthias
nach Kontakt mit dem Finanzamt nach Tod meiner Mutter Anfang diesen Jahres hat dieses meinem 87jährigen Vater mitgeteilt, dass er entgegen einer ca. 20 Jahren alten Mitteilung vom Finanzamt, dass er künftig keine Steuererklärung mehr machen muss, ggf. für die Jahre 2019 und 2020 steuerpflichtig ist und er für die Überprüfung Steuererklärungen abgeben soll.
Nun wollten wir das zuerst selbst machen und ich habe hierfür sowohl für meinen Vater einen Elster-Account angelegt als auch Belegabruf beantragt.
Nachdem sich aber für uns viele Fragen in Verbindung mit Renten, Betriebsrente, Kapitalerträgen, etc. ergeben haben und mein Vater nach fast 20 Jahren ohne Finanzamt sichtlich genervt von der Materie war und ist, haben wir gemeinsam beschlossen jemand einzubeziehen.
Nun haben wir also die Unterlagen einem Herren vom Lohnsteuerhilfeverein gegeben, der dann auch für sich nochmals den Zugang beantragt hat. Schlüssel wird in Kürze bei meinem Vater eintreffen. Er hat mich gebeten, den Elsteraccount und Belegabruf nach Eintreffen der dazugehörigen Daten (sind inzwischen da) nicht freizuschalten, da das seine Arbeit erschweren würde und z.B. Benachrichtigungen bei meinem Vater (bzw. bei mir) und nicht bei ihm eintreffen würden.
Wie verhält es sich damit? Kann man z.B. Belege beliebig oft und mit mehreren Programmen abrufen? Oder sowohl über Elster als auch Programm? Auch, wenn wir es vergeben haben, bin ich neugierig, will mich damit beschäftigen und würde gerne die Belege abrufen.
Unabhängig davon würde ich gerne wissen, ob man hier auch steuerliche Fragen stellen kann. Mir ist nicht klar, wo allgemeine Infos aufhören und wo eine Steeuerberatung anfängt bzw. was man in einem Forum darf und was nicht (z.B. Fragen zu Steuerpflicht, NV-Bescheinigung, Erfassen alte Betriebsrenten, Rentenbegin in 1998, etc).
Vielen Dank.
Gruß, Matthias
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