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Freischaltung Elster, Belegabruf parallel zu Steuerberater

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    Freischaltung Elster, Belegabruf parallel zu Steuerberater

    Hallo,

    nach Kontakt mit dem Finanzamt nach Tod meiner Mutter Anfang diesen Jahres hat dieses meinem 87jährigen Vater mitgeteilt, dass er entgegen einer ca. 20 Jahren alten Mitteilung vom Finanzamt, dass er künftig keine Steuererklärung mehr machen muss, ggf. für die Jahre 2019 und 2020 steuerpflichtig ist und er für die Überprüfung Steuererklärungen abgeben soll.

    Nun wollten wir das zuerst selbst machen und ich habe hierfür sowohl für meinen Vater einen Elster-Account angelegt als auch Belegabruf beantragt.

    Nachdem sich aber für uns viele Fragen in Verbindung mit Renten, Betriebsrente, Kapitalerträgen, etc. ergeben haben und mein Vater nach fast 20 Jahren ohne Finanzamt sichtlich genervt von der Materie war und ist, haben wir gemeinsam beschlossen jemand einzubeziehen.

    Nun haben wir also die Unterlagen einem Herren vom Lohnsteuerhilfeverein gegeben, der dann auch für sich nochmals den Zugang beantragt hat. Schlüssel wird in Kürze bei meinem Vater eintreffen. Er hat mich gebeten, den Elsteraccount und Belegabruf nach Eintreffen der dazugehörigen Daten (sind inzwischen da) nicht freizuschalten, da das seine Arbeit erschweren würde und z.B. Benachrichtigungen bei meinem Vater (bzw. bei mir) und nicht bei ihm eintreffen würden.

    Wie verhält es sich damit? Kann man z.B. Belege beliebig oft und mit mehreren Programmen abrufen? Oder sowohl über Elster als auch Programm? Auch, wenn wir es vergeben haben, bin ich neugierig, will mich damit beschäftigen und würde gerne die Belege abrufen.

    Unabhängig davon würde ich gerne wissen, ob man hier auch steuerliche Fragen stellen kann. Mir ist nicht klar, wo allgemeine Infos aufhören und wo eine Steeuerberatung anfängt bzw. was man in einem Forum darf und was nicht (z.B. Fragen zu Steuerpflicht, NV-Bescheinigung, Erfassen alte Betriebsrenten, Rentenbegin in 1998, etc).

    Vielen Dank.

    Gruß, Matthias

    #2
    Hallo,

    lass dir doch die Belege, Bescheinigungen vom Lohi geben
    Gruß FIGUL

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      #3
      Um die Frage zu beantworten: Natürlich lassen sich Bescheinigungen parallel von mehreren Accounts und auch beliebig oft abrufen.

      Viel,Ahnung scheint der Herr vom Lohnsteuerhilfeverein zumindest von Mein ELSTER nicht zu haben. Wenn er die Steuererklärung

      über das Steuerprogramm des Lohi einreicht, erhält er auch die Nachricht über die Bereitstellung von Bescheiddaten bzw. eines

      Bescheids. Im übrigen ist nichts einfacher, als eine Steuererklärung für einen Rentner, Man kann ja außer Kapitaleinkünften fast

      alles über den Bescheinigungsabruf einfüllen. Fragen zum Steuerrecht kannst du hier stellen, Steuerberatung erhältst du aber nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        lass dir doch die Belege, Bescheinigungen vom Lohi geben
        Danke Figul, aber in welcher Forum könnte er mir die geben, so dass ich sie in der Software habe, ohne sie händisch einzutippen?

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          #5
          Halo,

          siehe Betrag #3 von Charlie24
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Um die Frage zu beantworten: Natürlich lassen sich Bescheinigungen parallel von mehreren Accounts und auch beliebig oft abrufen.

            Viel,Ahnung scheint der Herr vom Lohnsteuerhilfeverein zumindest von Mein ELSTER nicht zu haben. Wenn er die Steuererklärung

            über das Steuerprogramm des Lohi einreicht, erhält er auch die Nachricht über die Bereitstellung von Bescheiddaten bzw. eines

            Bescheids. Im übrigen ist nichts einfacher, als eine Steuererklärung für einen Rentner, Man kann ja außer Kapitaleinkünften fast

            alles über den Bescheinigungsabruf einfüllen. Fragen zum Steuerrecht kannst du hier stellen, Steuerberatung erhältst du aber nicht.
            Vielen Dank. Ich habe jetzt mal den Belegabruf durchgeführt. Für meinen Vater hat es nach anfänglichen Schwierigkeiten auch geklappt, für meine Mutter allerdings nicht, da ich nicht wusste, dass ich den Belegabruf für sie gesondert beantragen muss. Aber der Versuch ihn zu beantragen hat dann auch nicht funktioniert, denn wie ich inzwischen gelesen habe, kann man das wohl für Verstorbene nicht mehr machen, jedenfalls nicht auf einfachem Weg. Ggf. ja per Sonderweg mit Vorlage Vollmacht, etc. Aber dann ist es wahrscheinlich einfacher, die Zahlen einzutippen.

            Der Rentenanpassungsbetrag liegt wohl nicht als Beleg beim FA vor, oder? Das heißt, der muss händisch eingetragen werden.

            Meine Frage(n) zu Steuerpflicht, Grundfreibetrag und NV-Bescheinigung schreibe ich in ein neues Thema.

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              #7
              Ggf. ja per Sonderweg mit Vorlage Vollmacht, etc. Aber dann ist es wahrscheinlich einfacher, die Zahlen einzutippen.
              Nein, auch das ist nicht möglich !

              Der Rentenanpassungsbetrag liegt wohl nicht als Beleg beim FA vor, oder?
              Doch, der Rentenanpassungsbetrag ist in der Bescheinigung der Rentenversicherung enthalten. Seit wann bezieht dein Vater Rente ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Seit wann bezieht dein Vater Rente ?
                01.01.1999

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                  #9
                  Dann gibt es in der Bescheinigung der Rentenversicherung natürlich auch einen Rentenanpassungsbetrag.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Dann gibt es in der Bescheinigung der Rentenversicherung natürlich auch einen Rentenanpassungsbetrag.
                    Hallo,

                    so wie ich das verstehe, handelt es sich zusätzlich um die Rentendaten der verstorbenen Mutter
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      ... handelt es sich zusätzlich um die Rentendaten der verstorbenen Mutter
                      Die er aber über den Bescheinigungsabruf nicht mehr bekommen kann. Ich frage in solchen Fällen direkt beim Finanzamt nach,

                      wobei es allerdings vom guten Willen des/der Sachbearbeiter/s/in abhängt, ob die Daten herausgegeben werden. Wenn man sie

                      nicht bekommt, stimmt natürlich die Steuervorausberechnung nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die er aber über den Bescheinigungsabruf nicht mehr bekommen kann. Ich frage in solchen Fällen direkt beim Finanzamt nach,

                        wobei es allerdings vom guten Willen des/der Sachbearbeiter/s/in abhängt, ob die Daten herausgegeben werden. Wenn man sie

                        nicht bekommt, stimmt natürlich die Steuervorausberechnung nicht.
                        Hallo,

                        Der Vater ist ja geklärt.
                        Eine Erklärung muss abgegeben werden.
                        Ob nun die Berechnung stimmt oder nicht ist doch nebensächlich.
                        Gruß FIGUL

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