Meine Dozententätigkeit liegt 2020 und der Steuerfreigrenze von € 2.400. Ich habe aber dafür Kosten von über € 200 gehabt. Wie ist das in Anlage S einzutragen? Gehört habe ich: wenn Steuerfreiheit der Einnahmen, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden, ist das richtig ? Weitere Frage: Die Schule hat die Einnahmen an mein Finanzamt gemeldet, muss ich auch bei Einnahmen unter € 2.400 und bei Nichtanerkennung von Werbungskosten die Anlage S ausfüllen ?
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Keine Ankündigung bisher.
Nebenberufliche Dozententätigkeit und Geltendmachung von Werbungskosten
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Die Anlage S musst du immer ausfüllen, wenn auch nur die Zeile 44. Auf eine EÜR dürfte das Finanzamt in deinem Fall verzichtenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Bedeutet das, dass ich den Umsatz z.B. mit € 2.000 angebe und in gleicher Höhe die steuerfreie Behandlung. Ziehe ich dann von diesen € 2.000 die Werbungskosten i.H.v. € 200 ab und trage € 1.800 als Gewinn ein oder nur die Werbungskosten und demzufolge einen Verlust von € 200.
Oder ist es tatsächlich wie ich gehört habe: sind Einnahmen steuerfrei, können keine Kosten geltend gemacht werden ?
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Zitat von Tipper!1440# Beitrag anzeigenBedeutet das, dass ich den Umsatz z.B. mit € 2.000 angebe und in gleicher Höhe die steuerfreie Behandlung. Ziehe ich dann von diesen € 2.000 die Werbungskosten i.H.v. € 200 ab und trage € 1.800 als Gewinn ein oder nur die Werbungskosten und demzufolge einen Verlust von € 200.
Oder ist es tatsächlich wie ich gehört habe: sind Einnahmen steuerfrei, können keine Kosten geltend gemacht werden ?
hast du irgendetwas verstanden von der steuerlichen Behandlung als Dozent?
Dein 2. Beitrag ist mehr als wirrGruß FIGUL
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Oder ist es tatsächlich wie ich gehört habe: sind Einnahmen steuerfrei, können keine Kosten geltend gemacht werden ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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