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Nebenberufliche Dozententätigkeit und Geltendmachung von Werbungskosten

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    Nebenberufliche Dozententätigkeit und Geltendmachung von Werbungskosten

    Meine Dozententätigkeit liegt 2020 und der Steuerfreigrenze von € 2.400. Ich habe aber dafür Kosten von über € 200 gehabt. Wie ist das in Anlage S einzutragen? Gehört habe ich: wenn Steuerfreiheit der Einnahmen, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden, ist das richtig ? Weitere Frage: Die Schule hat die Einnahmen an mein Finanzamt gemeldet, muss ich auch bei Einnahmen unter € 2.400 und bei Nichtanerkennung von Werbungskosten die Anlage S ausfüllen ?

    #2
    Die Anlage S musst du immer ausfüllen, wenn auch nur die Zeile 44. Auf eine EÜR dürfte das Finanzamt in deinem Fall verzichten
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bedeutet das, dass ich den Umsatz z.B. mit € 2.000 angebe und in gleicher Höhe die steuerfreie Behandlung. Ziehe ich dann von diesen € 2.000 die Werbungskosten i.H.v. € 200 ab und trage € 1.800 als Gewinn ein oder nur die Werbungskosten und demzufolge einen Verlust von € 200.
      Oder ist es tatsächlich wie ich gehört habe: sind Einnahmen steuerfrei, können keine Kosten geltend gemacht werden ?

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        #4
        Zitat von Tipper!1440# Beitrag anzeigen
        Bedeutet das, dass ich den Umsatz z.B. mit € 2.000 angebe und in gleicher Höhe die steuerfreie Behandlung. Ziehe ich dann von diesen € 2.000 die Werbungskosten i.H.v. € 200 ab und trage € 1.800 als Gewinn ein oder nur die Werbungskosten und demzufolge einen Verlust von € 200.
        Oder ist es tatsächlich wie ich gehört habe: sind Einnahmen steuerfrei, können keine Kosten geltend gemacht werden ?
        Hallo,

        hast du irgendetwas verstanden von der steuerlichen Behandlung als Dozent?
        Dein 2. Beitrag ist mehr als wirr
        Gruß FIGUL

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          #5
          Oder ist es tatsächlich wie ich gehört habe: sind Einnahmen steuerfrei, können keine Kosten geltend gemacht werden ?
          Es ist tatsächlich so. Du gibst die Einnahmen mit 2.000 € an, davon als steuerfrei behandelt ebenfalls 2.000 €, das ist alles.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            was soll das für einen Sinn machen, von einem Freibetrag noch WK abzuziehen????
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo Tipper!1440#,

              eine Frage zu diesen Unterforum in dem du postest hast du offensichtlich nicht->Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
              Ich verschieb mal in ein passenderes.

              Tschüß

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