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Wie Studiengebühren korrekt angeben?

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    Wie Studiengebühren korrekt angeben?

    Hallo liebe Elster-Community!

    Ich versuche gerade nachträglich einen Verlustvortrag meines vergangenen Studiums (per Elster-Software) geltend zu machen. Nach meinem Wissensstand kann man diesen noch für das Jahr 2012 geltend machen. Jetzt versuche ich den interessanten Teil in der der Anlage N zu bearbeiten. Allerdings habe ich da die ein oder andere Frage und hoffe auf ein paar Tipps und Hilfestellungen.

    Vor meinem Studium hatte ich bereits eine Ausbildung absolviert, sodass mein Bachelor eine Zweitausbildung wäre. Ich habe während meines Studiums 2012 für das Wintersemester 2011/2012, Sommersemester 2012 und Wintersemester 2012/2013 jeweils knapp 588€ Studiengebühren gezahlt: Studentenwerksbeitrag 42€, Semesterticket 46€ und Studiengebühren 500€.

    Meine Fragen wären nun:
    1) Woher weiß das Finanzamt, dass ich bereits eine Ausbildung gemacht hatte?
    2) Wie trage ich das für 2012 ein? So in etwa: 244€ (WS11/12) + 588 (SS2012) + 244 (WS12/13) = 1176€
    3) Da es eine Zweitausbildung ist, kommt das unter Werbungskosten (Zeile 44) rein - oder?

    Grüße JEns

    #2
    AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

    zu 1: Das wirst du dem Finanzamt mitteilen müssen.

    zu 2: Die Gebühren für das WS 2011/2012 kannst du nur geltend machen, wenn du sie erst 2012 bezahlt hast.

    zu 3: Ich weiß nicht auswendig, in welche Zeile 2012 Fortbildungskosten einzutragen waren. Kann sein, dass die Zeile 44 passt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      zu 2: Die Gebühren für das WS 2011/2012 kannst du nur geltend machen, wenn du sie erst 2012 bezahlt hast.
      Danke dir für deine schnelle Rückmeldung! Soweit ich mich erinnere musste ich die Gebühren bereits kurz vor dem Semester zahlen - spricht Oktober 2011. Wie sieht es beim Wintersemester 12/13 aus - nehme ich da einfach die Hälfte von 588€? Das Wintersemester ging von 01.10.2012-31.03.2013.

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        #4
        AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

        Maßgeblich ist allein der Zahlungszeitpunkt, aufteilen ist nicht zulässig. Das nennt sich Abflussprinzip!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

          Sind Verpflegungspauschale und die Ubernachtungspauschale zwei verschiedene Sachen?
          Es geht um das zeitstudium im Ausland.
          Zuletzt geändert von Megi; 20.10.2019, 20:16.

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            #6
            AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Maßgeblich ist allein der Zahlungszeitpunkt, aufteilen ist nicht zulässig. Das nennt sich Abflussprinzip!
            Alles klar - danke dir vielmals!

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              #7
              AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

              Sind Verpflegungspauschale und die Ubernachtungspauschale zwei verschiedene Sachen?
              Ja, das sind zwei verschiedene Sachen! Eine Übernachtungspauschale im Ausland gibt es eigentlich nicht, zumindest nicht für den Steuerpflichtigen!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

                Die gibt es schon.

                Die Beträge für bestimmte Länder sind einer Tabele zu entnehmen.

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                  #9
                  AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

                  Zitat von Megi Beitrag anzeigen
                  Die gibt es schon.

                  Die Beträge für bestimmte Länder sind einer Tabele zu entnehmen.
                  Die Tabelle für die Übernachtungskosten gilt allerdings nur steuerfreie Erstattungen durch Arbeitgeber.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

                    Ist dann deiner Meinung nach bei dem Zweitstudium nur die Verpflegungspauschale und Reisekosten abzusetzen?

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                      #11
                      AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

                      Du kannst im Rahmen einer DHH deine tatsächlichen Unterkunftskosten geltend machen, aber keine Pauschalen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

                        Kann man nach dem Prufen und steuer berechnen noch Änderungen machen?


                        Klingt schon mal besser. Danke Dir!

                        Ich kann also auf jeden Fall alle Hotels und Airbnb kosten eingeben, richtig?

                        und wo genau wären die einzugeben? Welche Zeile?
                        Zuletzt geändert von Megi; 20.10.2019, 21:20.

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                          #13
                          AW: Wie Studiengebühren korrekt angeben?

                          Kann man nach dem "Prufen und steuer berechnen" noch Änderungen machen?
                          Ja natürlich, du musst nur zur Eingabe zurückgehen.

                          Die Frage zu den Unterkunftskosten wurde doch schon beantwortet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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