Hallo,
meine Eltern haben seit Jahren eine NV-Bescheinigung bekommen, zuletzt in 2020 für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023. Nach dem Tod meiner Mutter Anfang 2021 haben wir nun Kontakt mit dem FA und nun hat dieses mitgeteilt, dass zur Überprüfung der Steuerpflicht für 2019 und 2020 Steuererklärungen abzugeben sind. Muss nun die Anlage KAP mit ausgefüllt werden, obwohl ja NV-Bescheinigungen vorlagen? Kann eine ausgestellte NV-Bescheinigung im Nachhinein für ungültig erklärt werden? Ich verstehe nicht, wieso diese ausgestellt wurden, wenn ggf. wirklich Steuerpflicht bestand. Ich beschäftige mich jetzt erst intensiver mit dem Thema, aber wenn der Finanzbeamte nun aufgrund seiner Daten auf die Vermutung kommt, dass Steuerpflicht bestand, hätte doch die NV-Bescheinung für 2019 und 2020 gar nicht ausgestellt werden dürfen, oder? Es hat sich NICHTS Wesentliches geändert bei meinen Eltern und sie unterlagen den ganz normalen Rentenanpassungen. In den Anträgen wurde immer alles wahrheitsgemäß angegeben und das FA hat ja die Daten zum größten Teil auch vorliegen, um das prüfen zu können.
Weiterhin hat der Finanzbeamte mitgeteilt, dass nun, nach dem Tod meiner Mutter, nur noch für 2022 eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann, da noch in diesem Jahr das Witwensplittung angewendet wird. Aber wenn meine Eltern in 2019 und 2020 tatsächlich steuerpflichtig waren und mein Vater nun nachzahlen muss, wird er es doch auch ganz sicher mit Witwensplittung in 2022 sein?!? Wieso hat dann das FA für 2022 noch eine NV-Bescheinigung ausgestellt? (liegt inzwischen vor).
Ist es nicht so, dass die Voraussetzung dafür nicht steuerpflichtig zu sein als auch eine NV-Bescheinigung ausgestellt zu bekommen, jeweils die Unterschreitung des Grundfreibetrages mit dem steuerpflichtigen Einkommen ist? Also ist nicht beides "synchron" oder gibt es noch weitere Kriterien?
Gruß
meine Eltern haben seit Jahren eine NV-Bescheinigung bekommen, zuletzt in 2020 für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023. Nach dem Tod meiner Mutter Anfang 2021 haben wir nun Kontakt mit dem FA und nun hat dieses mitgeteilt, dass zur Überprüfung der Steuerpflicht für 2019 und 2020 Steuererklärungen abzugeben sind. Muss nun die Anlage KAP mit ausgefüllt werden, obwohl ja NV-Bescheinigungen vorlagen? Kann eine ausgestellte NV-Bescheinigung im Nachhinein für ungültig erklärt werden? Ich verstehe nicht, wieso diese ausgestellt wurden, wenn ggf. wirklich Steuerpflicht bestand. Ich beschäftige mich jetzt erst intensiver mit dem Thema, aber wenn der Finanzbeamte nun aufgrund seiner Daten auf die Vermutung kommt, dass Steuerpflicht bestand, hätte doch die NV-Bescheinung für 2019 und 2020 gar nicht ausgestellt werden dürfen, oder? Es hat sich NICHTS Wesentliches geändert bei meinen Eltern und sie unterlagen den ganz normalen Rentenanpassungen. In den Anträgen wurde immer alles wahrheitsgemäß angegeben und das FA hat ja die Daten zum größten Teil auch vorliegen, um das prüfen zu können.
Weiterhin hat der Finanzbeamte mitgeteilt, dass nun, nach dem Tod meiner Mutter, nur noch für 2022 eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann, da noch in diesem Jahr das Witwensplittung angewendet wird. Aber wenn meine Eltern in 2019 und 2020 tatsächlich steuerpflichtig waren und mein Vater nun nachzahlen muss, wird er es doch auch ganz sicher mit Witwensplittung in 2022 sein?!? Wieso hat dann das FA für 2022 noch eine NV-Bescheinigung ausgestellt? (liegt inzwischen vor).
Ist es nicht so, dass die Voraussetzung dafür nicht steuerpflichtig zu sein als auch eine NV-Bescheinigung ausgestellt zu bekommen, jeweils die Unterschreitung des Grundfreibetrages mit dem steuerpflichtigen Einkommen ist? Also ist nicht beides "synchron" oder gibt es noch weitere Kriterien?
Gruß
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