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Vermietung von Wohnhaus und Garagen

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    Vermietung von Wohnhaus und Garagen

    Hallo Zusammen,

    wir haben als Eheleute ein Wohnhaus gekauft, welches wir umbauen um es als Einfamilienwohnhaus zu vermieten. Es wird eine Doppelgarage mit zu dem Haus vermietet. Des Weiteren gibt es noch 2 Garagen zusätzlich, welche an 2 weitere Personen vermietet wird, die nicht im Einfamilienwohnhaus wohnen. Im Kaufvertrag werden die 2 zusätzlichen Garagen nicht gesondert vermerkt.
    Somit sind die 2 Garagen Umsatzsteuerpflichtig, außer ich wähle die Kleinunternehmerregelung.

    Folgende Frage:
    Ich bin Umsatzsteuerpflichtig selbständig.
    Müssen nun die Garagen auch Umsatzsteuerpflichtig vermietet werden, wenn wir als Eheleute vermieten oder können wir als Eheleute zur Kleinunternehmerregelung optieren, auch wenn ich als Einzelperson umsatzsteuerpflichtig selbständig bin?

    Weitere Frage:
    Wenn ich nun die 2 zusätzlichen Garagen gesondert betrachten muss, muss ich diese irgendwie aus dem Gebäudewert herausrechnen und gesondert Abschreiben? Wenn ja, wie berechne ich den Wert, wo im Kaufvertrag nichts angegeben ist?
    Wie ist es mit den Aufwendungen, die ich in die Renovierung investiere? Sind das Anschaffungsnahe Herstellungskosten zum Gesamtgebäude/zu der Garage (je nach dem, wie Frage 1 beantwortet wurde) oder Erhaltungsaufwendungen (evtl. 15% Grenze?)

    Außerdem:
    Wenn ich Werkzeug kaufe - z.B. Schlagbormaschine, kann ich diese als Erhaltungsaufwendungen ansehen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten und auf 50 Jahre abschreiben? (Wird ja nicht verbaut)
    Und wenn ich eine Kehrmaschine, Küche oder Mähroboter kaufe, kann ich diese doch gesondert auf 5-10 Jahre abschreiben oder muss ich diese auch in die anschaffungsnahen Herstellungskosten buchen, weil die 3 Jahres Frist noch nicht abgegolten ist?

    Vielen Dank.

    MfG

    #2
    Die Fragen haben alle nichts mit Elster zu tun. Die Ehegattengemeinschaft ist jedenfalls ein anderer Unternehmer als Du.

    Kommentar


      #3
      Auch wenn es kein ELSTER-Thema ist: Einbauküchen werden als eigene Einheit betrachtet und auf 10 Jahre abgeschrieben,

      Bei Mähroboter und Kehrmaschine musst du die AfA-Dauer selbst recherchieren, Kehrmaschine könnte auch unter GWG fallen.

      Anschaffungsnahe Herstellungskosten des Gebäudes sind das ja offensichtlich nicht. Generell würde ich zum Steuerberater

      raten, sowohl was die Gebäude-AfA angeht wie auch zum Thema Umsatzsteuer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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