Hallo Zusammen,
wir haben als Eheleute ein Wohnhaus gekauft, welches wir umbauen um es als Einfamilienwohnhaus zu vermieten. Es wird eine Doppelgarage mit zu dem Haus vermietet. Des Weiteren gibt es noch 2 Garagen zusätzlich, welche an 2 weitere Personen vermietet wird, die nicht im Einfamilienwohnhaus wohnen. Im Kaufvertrag werden die 2 zusätzlichen Garagen nicht gesondert vermerkt.
Somit sind die 2 Garagen Umsatzsteuerpflichtig, außer ich wähle die Kleinunternehmerregelung.
Folgende Frage:
Ich bin Umsatzsteuerpflichtig selbständig.
Müssen nun die Garagen auch Umsatzsteuerpflichtig vermietet werden, wenn wir als Eheleute vermieten oder können wir als Eheleute zur Kleinunternehmerregelung optieren, auch wenn ich als Einzelperson umsatzsteuerpflichtig selbständig bin?
Weitere Frage:
Wenn ich nun die 2 zusätzlichen Garagen gesondert betrachten muss, muss ich diese irgendwie aus dem Gebäudewert herausrechnen und gesondert Abschreiben? Wenn ja, wie berechne ich den Wert, wo im Kaufvertrag nichts angegeben ist?
Wie ist es mit den Aufwendungen, die ich in die Renovierung investiere? Sind das Anschaffungsnahe Herstellungskosten zum Gesamtgebäude/zu der Garage (je nach dem, wie Frage 1 beantwortet wurde) oder Erhaltungsaufwendungen (evtl. 15% Grenze?)
Außerdem:
Wenn ich Werkzeug kaufe - z.B. Schlagbormaschine, kann ich diese als Erhaltungsaufwendungen ansehen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten und auf 50 Jahre abschreiben? (Wird ja nicht verbaut)
Und wenn ich eine Kehrmaschine, Küche oder Mähroboter kaufe, kann ich diese doch gesondert auf 5-10 Jahre abschreiben oder muss ich diese auch in die anschaffungsnahen Herstellungskosten buchen, weil die 3 Jahres Frist noch nicht abgegolten ist?
Vielen Dank.
MfG
wir haben als Eheleute ein Wohnhaus gekauft, welches wir umbauen um es als Einfamilienwohnhaus zu vermieten. Es wird eine Doppelgarage mit zu dem Haus vermietet. Des Weiteren gibt es noch 2 Garagen zusätzlich, welche an 2 weitere Personen vermietet wird, die nicht im Einfamilienwohnhaus wohnen. Im Kaufvertrag werden die 2 zusätzlichen Garagen nicht gesondert vermerkt.
Somit sind die 2 Garagen Umsatzsteuerpflichtig, außer ich wähle die Kleinunternehmerregelung.
Folgende Frage:
Ich bin Umsatzsteuerpflichtig selbständig.
Müssen nun die Garagen auch Umsatzsteuerpflichtig vermietet werden, wenn wir als Eheleute vermieten oder können wir als Eheleute zur Kleinunternehmerregelung optieren, auch wenn ich als Einzelperson umsatzsteuerpflichtig selbständig bin?
Weitere Frage:
Wenn ich nun die 2 zusätzlichen Garagen gesondert betrachten muss, muss ich diese irgendwie aus dem Gebäudewert herausrechnen und gesondert Abschreiben? Wenn ja, wie berechne ich den Wert, wo im Kaufvertrag nichts angegeben ist?
Wie ist es mit den Aufwendungen, die ich in die Renovierung investiere? Sind das Anschaffungsnahe Herstellungskosten zum Gesamtgebäude/zu der Garage (je nach dem, wie Frage 1 beantwortet wurde) oder Erhaltungsaufwendungen (evtl. 15% Grenze?)
Außerdem:
Wenn ich Werkzeug kaufe - z.B. Schlagbormaschine, kann ich diese als Erhaltungsaufwendungen ansehen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten und auf 50 Jahre abschreiben? (Wird ja nicht verbaut)
Und wenn ich eine Kehrmaschine, Küche oder Mähroboter kaufe, kann ich diese doch gesondert auf 5-10 Jahre abschreiben oder muss ich diese auch in die anschaffungsnahen Herstellungskosten buchen, weil die 3 Jahres Frist noch nicht abgegolten ist?
Vielen Dank.
MfG
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