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USt-Erklärung 2020

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    USt-Erklärung 2020

    Hallo,
    mir ist nicht klar, in welche Zeilen Leistungen gem. § 13b (Bauleistungen. Leistungsempfänger als Steuerschuldner) mit jeweils 16 % u. 19 % Mwst einzutragen sind. Die Zuordnung solcher Leistungen mit einheitl. Steuersatz ist ja klar. Zum Steuerformular fehlen leider entsprechende Angaben.
    Wäre für hilfreichen Hinweis dankbar.


    #2
    Hallo,

    du gibst doch in das linke Feld die Bemessungsgrundlage (gesamte Summe) ohne Umsatzsteuer an

    In das rechte Feld kommt die gesamte Umsatzsteuer 19%+ 16%
    Gruß FIGUL

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      #3
      In das rechte Feld kommt die gesamte Umsatzsteuer 19%+ 16%
      die du selbst berechnen musst, Auch Umsatzsteuer zu den Sätzen 7% und 5% käme in das gleiche Feld, es gibt nur die eine Zeile 101
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke, also Umsatz gem. § 13 b mit 16 % +. 19 % gesamt in Zeile 101. Und die Vorsteuern gem. § 13 b mit 16 % + 19 % gesamt dann in Zeile 126 ?
        Aber: In Zeile 105 ist zusätzl. der steuerpfl. Nettoumsatz gem. § 13 b anzugeben. Daraus läßt sich dann jedoch nicht der tatsächl. Steuerbetrag herleiten, da der Steuersatz nicht ersichtlich ist. Frage: Trotzdem so einzutragen?
        Zuletzt geändert von condor; 05.10.2021, 23:20.

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          #5
          Zitat von condor Beitrag anzeigen
          Und die Vorsteuern gem. § 13 b mit 16 % + 19 % gesamt dann in Zeile 126 ?
          So steht das dort.

          Zitat von condor Beitrag anzeigen
          Daraus läßt sich dann jedoch nicht der tatsächl. Steuerbetrag herleiten
          Den musst Du selbst errechnen. Wurde aber schon gesagt.

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            #6
            Nochmals zu Zeile 105 / §13b: Ich meinte damit, das FA kann nach dem Nettoumsatz nicht automat. auf den Steuerbetrag schließen.
            Aber wenn's so sein soll... Danke nochmals.

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              #7
              Zitat von condor Beitrag anzeigen
              Nochmals zu Zeile 105 / §13b: Ich meinte damit, das FA kann nach dem Nettoumsatz nicht automat. auf den Steuerbetrag schließen.
              Aber wenn's so sein soll... Danke nochmals.
              Hallo condor,
              das FA weiß ja auch von dieser coronabedingten Ausnahmesituation mit 16% und 5%.
              Da ja alles schnell umgesetzt werden musste, hat man auch das Programmieren von separaten Zeilern für 16% und 5% gar nicht erst in Erwägung gezogen
              .

              Tschüß

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                #8
                Aber: In Zeile 105 ist zusätzl. der steuerpfl. Nettoumsatz gem. § 13 b anzugeben.
                In Zeile 105 sind die Umsätze einzutragen, für die ein anderer Unternehmer die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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