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HOW TO „Kosten ohne USt absetzen"

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    HOW TO „Kosten ohne USt absetzen"

    Hallo zusammen,
    ich bin derzeit dabei über Elster meine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen und frage mich, wie und wo ich denn meine Kosten angebe, bei denen keine Umsatzsteuer angefallen sind.
    Beispielsweise habe ich Kosten von einem Restaurant Besuch, da kann ich ganz normal die Umsatzsteuer unter Kennzahl 66 eintragen. Nun war ich jedoch geschäftlich verreist und habe einen Flug gebucht, wo keine USt für anfallen bzw. auch keine auf der Rechnung stehen. Wie gebe ich diese Kosten an? Letztendlich ist dies ja auch eine hohe Summe, die ich absetzen kann. Mir wurde da was von einer Einnahmeüberschussrechnung als Betriebsausgabe erzählt. Bin mir aber nicht sicher, ob dies stimmt, bzw. hilft mir dies ja nicht, da es Kosten von diesem Jahr 2021 sind. Trage ich die Flugkosten überhaupt mit in dem Formular der Umsatzsteuervoranmeldung ein? Kann mir hier jemand behilflich sein?
    Vielen Dank und liebe Grüße
    Jeanie

    #2
    Kann mir hier jemand behilflich sein?
    Eher nicht, Steuerberatung ist hier nämlich nicht erlaubt.

    Du darfst das Umsatzsteuerrecht und das Einkommensteuerrecht nicht vermengen, das sind zwei ganz unterschiedliche Bereiche.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Jeanie Beitrag anzeigen
      ich bin derzeit dabei über Elster meine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen
      Daraus entnehme ich, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast.
      Zitat von Jeanie Beitrag anzeigen
      Nun war ich jedoch geschäftlich verreist und habe einen Flug gebucht, wo keine USt für anfallen bzw. auch keine auf der Rechnung stehen.
      Was jetzt, keine angefallen oder keine auf der Rechnung? Keine angefallen bedeutet, der Flug ging von DE ins Ausland oder aus dem Ausland nach DE oder vom Ausland zum Ausland über DE. Das sind die Fälle, bei denen keine Umsatzsteuer anfällt, sh. auch hier: https://www.haufe.de/finance/haufe-f..._HI863194.html
      Zitat von Jeanie Beitrag anzeigen
      Mir wurde da was von einer Einnahmeüberschussrechnung als Betriebsausgabe erzählt.
      Die EÜR ist keine Betriebsausgabe, sondern eine Art der Buchführung.
      Zitat von Jeanie Beitrag anzeigen
      Trage ich die Flugkosten überhaupt mit in dem Formular der Umsatzsteuervoranmeldung ein?
      In die Umsatzsteuer-Voranmeldung trägst Du nicht die Kosten ein, sondern die für Deine Einnahmen und Ausgaben entstandenen Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge.

      Im übrigen kann ich Dir nur dringend empfehlen, Dich mit den Begrifflichkeiten Deiner Gewerbetätigkeit auseinanderzusetzen, so hat das Ganze weder Hand noch Fuß.

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