Hallo,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den neuen Vordruck zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung für Spezial-Investmentfonds und Anmeldung der „Zahlung nach § 36a Absatz 4 EStG / § 31 Absatz 3 Satz 2 InvStG für Investmentfonds“ sowie das dazugehörige Merkblatt veröffentlicht. Der Vordruck ist anzuwenden für Kapitalertragsteuer-Anmeldungen für Anmeldezeiträume nach dem 31. Dezember 2021.
Ab wann ist mit einer Anpassung der Schnittstelle zu rechnen bzw. wann werden entsprechende Schnittstellenbeschreibungen veröffentlicht?
Vielen Dank und viele Grüße
Dennis Weidner
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den neuen Vordruck zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung für Spezial-Investmentfonds und Anmeldung der „Zahlung nach § 36a Absatz 4 EStG / § 31 Absatz 3 Satz 2 InvStG für Investmentfonds“ sowie das dazugehörige Merkblatt veröffentlicht. Der Vordruck ist anzuwenden für Kapitalertragsteuer-Anmeldungen für Anmeldezeiträume nach dem 31. Dezember 2021.
Ab wann ist mit einer Anpassung der Schnittstelle zu rechnen bzw. wann werden entsprechende Schnittstellenbeschreibungen veröffentlicht?
Vielen Dank und viele Grüße
Dennis Weidner
Kommentar