Hallo,
ich habe eigentlich mit einer Erstattung gerechnet , habe jedoch eine minimale Nachzahlung. Ich hatte falsche Krankenversicherungsbeitröge angesetzt. Ich habe gelesen, dass man aber auch die Mindestvorsorgepauschale angeben kann. Kann ich eine 2. Erklärung übermitteln, wo ich diese eintrage? Oder wird dass dann nicht akzeptiert? Das würde sich steuerlich ja auswirken, da jetzt relativ wenig Krankenversicherungsbeitröge erklärt wurden. ( bin Privatversichert)
ich habe eigentlich mit einer Erstattung gerechnet , habe jedoch eine minimale Nachzahlung. Ich hatte falsche Krankenversicherungsbeitröge angesetzt. Ich habe gelesen, dass man aber auch die Mindestvorsorgepauschale angeben kann. Kann ich eine 2. Erklärung übermitteln, wo ich diese eintrage? Oder wird dass dann nicht akzeptiert? Das würde sich steuerlich ja auswirken, da jetzt relativ wenig Krankenversicherungsbeitröge erklärt wurden. ( bin Privatversichert)
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