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Steuer 2020 / Arbeitgeberwechsel / StKl. 1 + 6 / Nachzahlung / Anlage Vorsorgeaufwand

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    Steuer 2020 / Arbeitgeberwechsel / StKl. 1 + 6 / Nachzahlung / Anlage Vorsorgeaufwand

    Liebes Forum,

    ich hoffe auf Euer Schwarmwissen, das ich total ratlos bin.

    Ich hatte von Jan-Mrz 2020 einen Arbeitgeber A mit StKl. 1. Von Apr-Dez 2020 hatte ich einen Arbeitgeber B mit zwei Arbeitsverträgen/Arbeitsverhältnissen (StKl. 1 und StKl. 6), da Arbeit für unterschiedliche Unternehmensbereiche. Das bedeutet ich habe nun drei Lohnsteuerbescheinigungen für 2020 (2x mit StKl. 1 und 1x mit StKl. 6). In Mein Elster habe ich nun alle Daten für 2020 eingegeben.

    a) Was mich bei der Berechnung gewundert hat, ist, dass ich eine sehr hohe Nachzahlung leisten soll?! Warum das denn? Mit StKl. 6 bin ich doch bereits in der am höchsten versteuerten Klasse. Und dann noch eine Nachzahlung, wie kann das sein? Kann mich jemand aufklären? Wer kennt sich mit so einem Fall aus?

    b) Der zweite Punkt, der mich wunder ist....Ich konnte zunächst alle drei Lohnsteuerbescheide ganz normal in Anlage N unter den entsprechenden LSt.Klassen eingeben. Dann bin ich weiter gegangen zur Anlage Vorsorgeaufwand und dort habe ich nur noch Fragezeichen in den Augen. Einzugeben sind hier unter Pkt 1 die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Zeile 4 + 9) gemäß Nr. 22 und 23 in der LStB, unter Pkt . 3 die Beiträge zur Pflegeversicherung (auch für AG + AN/ Zeile 11 und 13) gemäß Nr. 25 und 26 in der LStB und unter Pkt. 7 die AN Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gemäß Nr. 27 in der LStB.
    Ich habe immer nur 1 Feld zur Verfügung, also kann ich nur einen Betrag eingeben. ich habe aber für jede Position drei Beträge, da ich für 2020 drei Lohnsteuerbescheinigungen habe. Muss ich hier manuell die Beträge addieren (was mich in einem elektronischen Tool irgendwie wundern würde) oder habe ich etwas übersehen oder falsch gemacht? Wie ist hier vorzugehen? Was kann ich tun? Wer kennt sich in einem solchen Fall aus?

    Ganz lieben Dank vorab für jeden nützlichen Hinweis, liebes Forum! Ich bin total ratlos und freue mich über Eure Hilfe!

    Viele Grüße

    Nutzer2021


    #2
    Ich habe immer nur 1 Feld zur Verfügung, also kann ich nur einen Betrag eingeben. ich habe aber für jede Position drei Beträge, da ich für 2020 drei Lohnsteuerbescheinigungen habe. Muss ich hier manuell die Beträge addieren (was mich in einem elektronischen Tool irgendwie wundern würde)
    Wenn du nicht extern manuell addieren willst, musst du den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen, der erledigt das für dich.

    Nachzahlungen sind bei mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen nicht ungewöhnlich, deshalb besteht ja auch Erklärungspflicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, vielen Dank für deine Nachricht. Der Bescheinigungsabruf ist bei mir bereits eingestellt, er nützt mir aber in diesem Fall nichts. Denn damit rufe ich ja lediglich Daten ab, die dem Finanzamt bereits vorliegen, welche ich dann für meine aktuelle Steuererklärung übernehmen kann (z.B. die Daten aus der Steuererklärung vom Vorjahr). Das nützt mir nichts, da meine aktuelle Steuererklärung einen anderen Sachverhalt hat. Stkl. 1 + StKl. 6 und insgesamt 3 Lohnsteuerbescheigungen (wie oben beschrieben). Dass ich die Sozial versicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand eingebe ist mir auch bereits bekannt, daher ja meine Frage oben, wieso ich jeweils nur die Möglichkeit habe 1 Feld zu befüllen, obwohl ich drei LohnStBescheinigungen habe. Bei der Eingabe von Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer und Soli habe ich ja auch ein Feld pro Arbeitsverhältnis/pro Lohnsteuererklärung. Ist es verständlich, was ich hier beschreibe?

      Gibt es Personen hier im Forum, die evtl. den gleichen Fall bei der Steuererklärung hatten?

      Viele Grüße

      Nutzer2021

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        #4
        Das ist doch gerade der Sinn des Bescheinigungsabrufs, dass Du die Daten, die dem Finanzamt vorliegen, selber auch bekommst. Die Daten für 2020 werden in die Steuererklärung für 2020 eingefüllt (die für 2019 übrigens in die Steuererklärung für 2019, wenn Du die gerade machst!) Du musst bei den Sozialversicherungsbeiträgen nicht mehr selbst addieren, denn die Beträge werden dann automatisch addiert.

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          #5
          Hallo L. E. Fant, achso, dann habe ich das misverstanden. Ich dachte es übernimmt Daten, die ich schon mal eingegeben habe. Vielen Dank für deine Antwort. Ich probiere das mal.

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