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Teilzeit + Minijob / StKl 6 + 6. Was jetzt?

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    Teilzeit + Minijob / StKl 6 + 6. Was jetzt?

    Ich hatte dieses Jahr einen Teilzeit-Job und einen Minijob. Beide haben mich als sozialversicherungspflichtig in Klasse 6 abgerechnet und trotz mehrmaliger Bitte nicht korrigiert. Jetzt sehe ich so aus als hätte ich gleichzeitig 2 Hauptjobs gehabt.

    Den Teilzeitjob habe ich gekündigt.
    Mein Minijob-Arbeitgeber hat mich in Teilzeit übernommen.
    Jetzt bin ich nur noch in Teilzeitbeschäftigung. Lohnsteuerbescheinigung und letzte Lohnabrechnung von beiden stehen noch aus.

    Kann ich noch von beiden eine Korrektur verlangen, damit ich bei der Steuererklärung für dieses Jahr nicht für beide Jobs die Klasse 6 angeben muss? Und wenn ich keine Korrektur erhalte, welche Auswirkungen wird das für mich bei der Steuererklärung haben?

    #2
    Hallo,

    Die Steuerklasse ist für deine Erklärung nebensächlich.
    Warum hast du deine AG nicht sofort darauf angesprochen?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Und wenn ich keine Korrektur erhalte, welche Auswirkungen wird das für mich bei der Steuererklärung haben?
      Du wirst zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen. Erklärungspflicht besteht auch, wenn einer deiner AG auf Hauptarbeitgeber korrigiert,

      was m. E. nur beim jetzigen verbliebenen AG Sinn macht und auch gemacht werden müsste.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Du wirst zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen. Erklärungspflicht besteht auch, wenn einer deiner AG auf Hauptarbeitgeber korrigiert,

        was m. E. nur beim jetzigen verbliebenen AG Sinn macht und auch gemacht werden müsste.
        Wie bekomme ich eine Erstattung?
        Ich habe versucht mich online zu informieren und habe nur erfahren, dass man bei "2 Jobs", so wie es bei mir jetzt auch aussieht, sehr wahrscheinlich etwas nachzahlen muss.

        Kommentar


          #5
          Wenn beide Jobs bisher auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurden, ist keine Nachzahlung zu erwarten, es hätte ja nur ein Job

          auf Klasse 6 abgerechnet werden dürfen. Wenn es richtig gemacht wird, gibt es häufig Nachzahlungen, was ganz normal ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn beide Jobs bisher auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurden, ist keine Nachzahlung zu erwarten, es hätte ja nur ein Job

            auf Klasse 6 abgerechnet werden dürfen. Wenn es richtig gemacht wird, gibt es häufig Nachzahlungen, was ganz normal ist.
            Wenn jetzt nur ein Arbeitgeber die Steuerklasse korrigiert, habe ich dann für das Jahr zwei Lohnsteuerbesch. mit Klasse 1 und 6. Kann das nicht problematisch werden?

            Der eine ist bereits gekündigt und ob er was korrigiert hat, weiß ich immer noch nicht.

            Müssen jetzt beide Korrigieren, damit ich StKl 1 + 0 habe oder sollen beide bei Klasse 6 bleiben?

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              #7
              Müssen jetzt beide Korrigieren, damit ich StKl 1 + 0 habe oder sollen beide bei Klasse 6 bleiben?
              Es darf sowieso nur einer korrigieren, das habe ich doch im Beitrag #3 bereits geschrieben. Du hast natürlich mindestens 2 Lohnsteuerbescheinigungen,

              du hattest doch auch 2 Arbeitgeber. Das ist doch für die Höhe der Einkommensteuer völlig egal. Eine Steuerklasse 0 gibt es nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                Du hast einen Hauptarbeitgeber mit StKl 1 weitere mit Stkl 6
                Was soll da problematisch werden. Für die Steuererklärung ist das völlig schnuppe
                Gruß FIGUL

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