Hallo,
ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus. Ich möchte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, bei der ich die Umsatzsteuer nicht auf Rechnungen ausweisen muss. Weiß jemand, wieso ich ein Punkt darunter, dann trotzdem die voraussichtliche Umsatzsteuer angeben muss?
Viele Grüße
Carolin
ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus. Ich möchte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, bei der ich die Umsatzsteuer nicht auf Rechnungen ausweisen muss. Weiß jemand, wieso ich ein Punkt darunter, dann trotzdem die voraussichtliche Umsatzsteuer angeben muss?
Viele Grüße
Carolin
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