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Ust aus 2019 muss auf Rechnungen korrigieren - was muss alles beachtet werden?

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    Ust aus 2019 muss auf Rechnungen korrigieren - was muss alles beachtet werden?

    Hallo miteinander,

    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.... Vorab: Meine Mutter hatte einen schlechten Steuerberater und hat dann alles "ignoriert" und jetzt muss ich versuchen das auszubügeln.


    Ausgangslage:

    Meine Mutter arbeitet in Teilzeit als Angestellte und hat 2015 ein Kleingewerbe als Gebäudereinigung angemeldet, Umsätze 2015 und 2016 unter 17500€ - 2017 sowie 2018 waren dieser (leider) über 17500 und es musste Ust gezahlt werden. 2019 wieder unter 17500 € und 2020 auch unter 17500 € - Durch schlechte Beratung durch den Steuerberater dachte meine Mutter sie sei dann 2019 nicht mehr Ust-pflichtig .


    Unwissentlich hat meine Mutter für 2019 alle RE ohne Ust ausgewiesen obwohl sie ja verpflichtet gewesen wäre. 65% sind Gewerbekunden, 35% Privatkunden.


    1. Wie man eine Korrekturrechnung usw erstellt weiß ich aber wahrsch sollte man die Kunden vorab informieren bzw ihre Bereitschaft abklappern oder? Müssen die Kunden es akzeptieren oder können Sie es ablehnen bzw akzeptieren und nachzahlen?

    2. Gibt es hierzu irgendwelche Firsten? Muss das vorab dem FA gemeldet werden?

    3. Jetzt müssen ja alle Rechnungen nachträglich korrigiert werden. Muss ich auch an die Privatkunden die korrigierte RE senden obwohl diese höchstwahrsch die Nachzahlung der Ust nicht hinnehmen würden?!

    4. Was mir nicht ganz klar ist wie es mit dem Zufluss der Steuer geregelt ist. Dieser erfolgt ja im Jahr 2021 betrifft aber das Jahr 2019 oder? Mindert dies dann die Ust Nachzahlung für 2019 oder wie wirkt sich das ganze aus?

    Kann mir hier jemand weiterhelfen bzw nützliche Tipps geben?


    Vielen Lieben dank vorab und seid bitte nicht zu hart zu mir :-)
    Zuletzt geändert von DaSa89; 03.11.2021, 20:34.

    #2
    2018 waren dieser (leider) über 17500 und musste nachgezahlt werden. 2019 wieder unter 17500 €
    Was ich jetzt nicht ganz verstehe. Was musste nachbezahlt werden ? Wenn die Kleinunternehmergrenze 2018 überschritten wurde,

    führt das 2019 zur Umsatzsteuerpflicht, aber 2018 passiert doch da nichts. Was die Rechnungskorrekturen angeht, gilt folgendes:

    Die gewerblichen Kunden werden die Nachberechnung als Aufschlag akzeptieren, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

    Bei den Privatkunden kommt es wohl darauf an, was in den Verträgen bzw. Aufträgen vereinbart wurde.

    Die Rechnungskorrekturen musst du nicht dem Finanzamt melden. Ertragsteuerlich wirken sich die bei deiner Mutter im Jahr 2021

    aus.

    Generell haben deine Fragen nichts bzw. kaum etwas mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei Privatkunden und bei Kleinunternehmern müsst Ihr die Rechnungen nicht berichtigen. Die Umsatzsteuer ist ganz einfach im Rechnungsbetrag enthalten, und Ihr müsst nur den Nettobetrag rausrechnen.

      Aber ein Elster-Thema ist das nicht!

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        aber 2018 passiert doch da nichts
        Hab ich da was übersehen? Der Fragesteller schreibt doch:

        Zitat von DaSa89 Beitrag anzeigen
        Jetzt muss für 2019 die Erklärung abgegeben werden

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          #5
          Er hat aber auch geschrieben:

          2018 waren dieser (leider) über 17500 und musste nachgezahlt werden.
          was ich nicht verstanden habe.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke erstmal euch Zwei für die schnellen Antworten

            ja stimmt - kein Elster Thema direkt aber ein Erfahrungsaustausch im weitesten Sinne


            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Er hat aber auch geschrieben:


            was ich nicht verstanden habe.
            ich habe mich wohl falsch ausgedrückt und habe den Ausgangsbeitrag korrigiert


            aber ich hätte noch eine Frage hierzu:

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ertragsteuerlich wirken sich die bei deiner Mutter im Jahr 2021
            1. Also muss Sie für die Erklärung 2019 die Ust nachzahlen und bekommt Sie diese dann mit der Erklärung 2021 zurück?
            weil in 2020 sowie 2021 muss keine Regelbesteuerung angewandt werden.

            Oder wie funktioniert dies? Sorry so einen Fall habe ich noch nie gehabt
            Zuletzt geändert von DaSa89; 03.11.2021, 20:34.

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              #7
              2017 sowie 2018 waren dieser (leider) über 17500 und es musste Ust gezahlt werden.
              Aber erst für das Jahr 2018.

              Was deine letzte bzw. neue Frage angeht: Deine Mutter muss jetzt (2021) die Umsatzsteuer für das Jahr 2019 nachentrichten, das führt zu

              höheren Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung. Die Umsatzsteuer für 2019 bekommt sie nie zurück, warum auch. Wenn Sie von ihren zum

              Vorsteuerabzug berechtigten gewerblichen Kunden Umsatzsteuer für 2019 nachbezahlt kommt, erzielt sie 2021 höhere Betriebseinnahmen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Er hat aber auch geschrieben:

                2018 waren dieser (leider) über 17500 und musste nachgezahlt werden.
                was ich nicht verstanden habe.
                Ok, das war's also

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