Hallo miteinander,
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.... Vorab: Meine Mutter hatte einen schlechten Steuerberater und hat dann alles "ignoriert" und jetzt muss ich versuchen das auszubügeln.
Ausgangslage:
Meine Mutter arbeitet in Teilzeit als Angestellte und hat 2015 ein Kleingewerbe als Gebäudereinigung angemeldet, Umsätze 2015 und 2016 unter 17500€ - 2017 sowie 2018 waren dieser (leider) über 17500 und es musste Ust gezahlt werden. 2019 wieder unter 17500 € und 2020 auch unter 17500 € - Durch schlechte Beratung durch den Steuerberater dachte meine Mutter sie sei dann 2019 nicht mehr Ust-pflichtig .
Unwissentlich hat meine Mutter für 2019 alle RE ohne Ust ausgewiesen obwohl sie ja verpflichtet gewesen wäre. 65% sind Gewerbekunden, 35% Privatkunden.
1. Wie man eine Korrekturrechnung usw erstellt weiß ich aber wahrsch sollte man die Kunden vorab informieren bzw ihre Bereitschaft abklappern oder? Müssen die Kunden es akzeptieren oder können Sie es ablehnen bzw akzeptieren und nachzahlen?
2. Gibt es hierzu irgendwelche Firsten? Muss das vorab dem FA gemeldet werden?
3. Jetzt müssen ja alle Rechnungen nachträglich korrigiert werden. Muss ich auch an die Privatkunden die korrigierte RE senden obwohl diese höchstwahrsch die Nachzahlung der Ust nicht hinnehmen würden?!
4. Was mir nicht ganz klar ist wie es mit dem Zufluss der Steuer geregelt ist. Dieser erfolgt ja im Jahr 2021 betrifft aber das Jahr 2019 oder? Mindert dies dann die Ust Nachzahlung für 2019 oder wie wirkt sich das ganze aus?
Kann mir hier jemand weiterhelfen bzw nützliche Tipps geben?
Vielen Lieben dank vorab und seid bitte nicht zu hart zu mir :-)
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.... Vorab: Meine Mutter hatte einen schlechten Steuerberater und hat dann alles "ignoriert" und jetzt muss ich versuchen das auszubügeln.
Ausgangslage:
Meine Mutter arbeitet in Teilzeit als Angestellte und hat 2015 ein Kleingewerbe als Gebäudereinigung angemeldet, Umsätze 2015 und 2016 unter 17500€ - 2017 sowie 2018 waren dieser (leider) über 17500 und es musste Ust gezahlt werden. 2019 wieder unter 17500 € und 2020 auch unter 17500 € - Durch schlechte Beratung durch den Steuerberater dachte meine Mutter sie sei dann 2019 nicht mehr Ust-pflichtig .
Unwissentlich hat meine Mutter für 2019 alle RE ohne Ust ausgewiesen obwohl sie ja verpflichtet gewesen wäre. 65% sind Gewerbekunden, 35% Privatkunden.
1. Wie man eine Korrekturrechnung usw erstellt weiß ich aber wahrsch sollte man die Kunden vorab informieren bzw ihre Bereitschaft abklappern oder? Müssen die Kunden es akzeptieren oder können Sie es ablehnen bzw akzeptieren und nachzahlen?
2. Gibt es hierzu irgendwelche Firsten? Muss das vorab dem FA gemeldet werden?
3. Jetzt müssen ja alle Rechnungen nachträglich korrigiert werden. Muss ich auch an die Privatkunden die korrigierte RE senden obwohl diese höchstwahrsch die Nachzahlung der Ust nicht hinnehmen würden?!
4. Was mir nicht ganz klar ist wie es mit dem Zufluss der Steuer geregelt ist. Dieser erfolgt ja im Jahr 2021 betrifft aber das Jahr 2019 oder? Mindert dies dann die Ust Nachzahlung für 2019 oder wie wirkt sich das ganze aus?
Kann mir hier jemand weiterhelfen bzw nützliche Tipps geben?
Vielen Lieben dank vorab und seid bitte nicht zu hart zu mir :-)
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