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Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und S

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    Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und S

    Hallo,
    ich habe meine Freiberuflichkeit zum 30.09.19 aufgegeben. Hatte EÜR gemacht. Und bin mir nun nicht sicher, in welche Felder der Anlage EÜR und Anlage S ich den ermittelten Veräußerungsgewinn/Aufgabegewinn und den Übergangsgewinn wegen Wechsel Gewinnermittlungsart eintragen muss.


    RE VERÄUSSERUNGSGEWINN/AUFGABEGEWINN:
    Ich habe den Veräußerungsgewinn/Aufgabegewinn ermittelt (bei mir grob der Gemeine Wert des Betriebsvermögens minus Buchwert des Betriebsvermögens, da bei meiner Betriebsaufgabe nur vollständige Überführung ins Privatvermögen erfolgt). Ich bin unter 55 und auch nicht berufsunfähig. Ich bekomme also weder einen Freibetrag noch einen ermäßigten Steuersatz dafür.

    Dazu zwei Fragen

    - Den Aufgabegewinn würde ich in Anlage S Zeile 35/Feld 230/430 einfügen (Veräußerungsgewinne, für die Freibetrag nach §16 Abs 4 EstG NICHT beantragt oder nicht zu gewähren ist). Ist das richtig?

    - Muss ich, wenn ich den Veräußerungsgewinn/Aufgabegewinn ermittelt habe, in Anlage AVEÜR neben dem Afa-Betrag bis einschl. 30.09. die geballten Abgänge ins Privatvermögen bei Betriebsaufgabe in der vorletzten Spalte noch zusätzlich erfassen? Dann würde ja der (Rest)Buchwert der geballten Abgänge zur Betriebsaufgabe doch als Betriebsausgabe in den laufenden Gewinn der EÜR eingehen und ihn reduzieren, die Restbuchwerte der Anlagegüter würden also einmal in Zeile 35 Anlage EÜR UND als Bestandteil der Berechnung des Aufgabegewinns in Anlage S Zeile 35 auftauchen?? Eher nicht, oder?

    RE ÜBERGANGSGEWINN:

    Den Übergangsgewinn (bei mir nur die Hinzurechnung einer Forderung (Rechnung im Aufgabemonat Sept. gestellt, aber noch nicht bezahlt)) füge ich in Zeile 78/Feld 250 der Anlage EÜR ein.

    Dazu 2 Fragen:

    - Füge ich (ich war vorsteuerabzugsberechtigt) den ausstehenden Forderungsbetrag in Zeile 78 brutto oder netto ein? Da stehe ich gerade auf dem Schlauch.

    - Muss zusätzlich zum Übergangsgewinn auch der Veräußerungsgewinn aus der Anlage S noch zusätzlich in die Zeile 78/Feld 250 der Anlage EÜR eingefügt werden? Ich meine nicht, weil er nicht zum laufenden Gewinn gehört, bin mir aber nicht sicher, da so viele unterschiedliche Meinungen im Netz und auch hier im Forum kursieren.

    RE ANLAGE S, ZEILE 4 (GEWINN AUS FREIBERUFLICHER TÄTIGKEIT)

    Hier müsste doch dann der steuerpflichtige Gewinn/Verlust aus Zeile 85/Feld 219 eingetragen werden. Und diese Zeile 4 der Anlage S enthält dann (sofern der Veräußerungsgewinn nicht zusätzlich in die Zeile 78 der EÜR eingefügt werden müsste, siehe Frage oben), dann auch automatisch nicht den Veräußerungsgewinn. Der steht ja dann in der Zeile 35 der Anlage S. Es müsste vom Gewinn nichts abgezogen werden.

    Kann mir da jemand helfen, wo die Beträge für Übergangsgewinn und Veräußerungs-/Aufgabegewinn in den Feldern der Anlagen bzw. Zeilen hingehören und auch, wie der Zusammenhang zwischen Anlage AVEÜR (vorletzte Spalte "Abgänge") und dem Buchwert für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns/Aufgabegewinns ist??

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und

    Hallo,

    du kannst doch noch gar keine EÜR für 2019 erstellen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und

      Hallo,
      das ist mir schon klar....
      Ich möchte aber bereits vorbereitet für die bald kommende EÜR sein und einfach mit der Aufgabe alles vorbereitet haben. Und theoretisch wird sich ja beim Einfügen in die Anlagen für 2019 nicht viel ändern (hat es in den vergangeben Jahren ja auch nicht).

      Wie wären denn die Antworten, wenn ich meine konkreten Fragen einfach auf 2018 beziehe und die von mir angegebenen Zeilen und Felder sind ja auch die aus den Anlagen 2018?
      Beste Grüße

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        #4
        AW: Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und

        Zitat von snoopynudel Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Wie wären denn die Antworten, wenn ich meine konkreten Fragen einfach auf 2018 beziehe und die von mir angegebenen Zeilen und Felder sind ja auch die aus den Anlagen 2018?
        Beste Grüße
        Ich weiss nicht, wie die Zeilen und Felder für 2019 lauten werden.
        Vielleicht weiss die Vordruckabteilung beim Bundesfinanzministerium mehr?
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und

          Wie wären denn die Antworten, wenn ich meine konkreten Fragen einfach auf 2018 beziehe und die von mir angegebenen Zeilen und Felder sind ja auch die aus den Anlagen 2018?
          Was die EÜR bzw. die AVEÜR (Bei ElsterFormular ist die AVEÜR als Anlageverzeichnis in das Hauptformular integriert) angeht, gilt folgendes:

          In der AVEÜR ist die AfA bis zum 30.09.2019 zu erfassen. Der noch verbleibende Restbuchwert ist dann unter Abgänge einzutragen, so dass beim Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraum 0,00 stehen.

          Die AfA-Summe wird in die Zeilen 28 bis 30 der EÜR übernommen, die Abgänge erscheinen in Zeile 35 der EÜR. Die Entnahmen musst du in Zeile 18 der EÜR mit dem Teilwert erkären (Einzelheiten stehen in der Hilfe!).

          Der Übergangsgewinn ist netto zu erklären, du musst ja die Umsatzsteuer dafür auch noch abführen. Doppelt darfst du nichts erfassen!

          Die Umsatzsteuererklärung für 2019 musst du bereits jetzt einreichen (1 Monat nach Betriebsaufgabe)!

          Die EÜR allein ist nicht geignet, den Aufgabegewinn vom laufenden Gewinn des Jahres 2019 zu trennen. Dazu braucht man eine Bilanz, wobei die Finanzämter in einfach gelagerten Fällen manchmal darauf verzichten.

          Erläutert werden muss aber die Herleitung des Aufgabegewinns in jedem Fall!

          Die Anlage S muss ich mir erst näher ansehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und

            Was die Anlage S angeht, ist der laufende Gewinn in Zeile 4 zu erklären, der Veräußerungsgewinn dann in Zeile 35, das ist richtig.

            Direkt aus der EÜR ablesen kannst du den Aufgabegewinn nicht. Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn ist der Betrag in Zeile 18 der EÜR abzüglich des Betrags in Zeile 35 der EÜR.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und

              Hallo Charlie24,
              erstmal VIELEN Dank für Deine Unterstützung und dass Du Dir die Zeit für eine so ausführliche Antwort genommen hast!!!!
              An meiner Umsatzsteuererklärung sitze ich bereits seit längerem und recherchiere dafür fleißig Gemeinwerte/Teilwerte für entnommene WGs als Basis. Danke aber für den wichtigen Hinweis!


              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Was die EÜR bzw. die AVEÜR (Bei ElsterFormular ist die AVEÜR als Anlageverzeichnis in das Hauptformular integriert) angeht, gilt folgendes:

              In der AVEÜR ist die AfA bis zum 30.09.2019 zu erfassen. Der noch verbleibende Restbuchwert ist dann unter Abgänge einzutragen, so dass beim Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraum 0,00 stehen.

              Die AfA-Summe wird in die Zeilen 28 bis 30 der EÜR übernommen, die Abgänge erscheinen in Zeile 35 der EÜR. Die Entnahmen musst du in Zeile 18 der EÜR mit dem Teilwert erkären (Einzelheiten stehen in der Hilfe!).

              Damit würde die geballte Überführung aller WGs ins Privatvermögen aufgrund einer Betriebsaufgabe also genauso gebucht (bzw. in den Formularen eingetragen) werden als würde ich ein einzelnes WG einfach so im Laufe der Geschäftstätigkeit mal privat entnommen haben. Nur dass halt nun sehr viele WGs an einem Tag (dem Aufgabetag) abgeschrieben und entnommen werden.
              Das hieße dann, dass der "hohe" Aufgabegewinn (entstehend durch diese geballte Entnahme aller WGs mit meist höherem Gemeinwert bzw. Teilwert als Buchwert) Teil der EÜR und damit des erklärten laufenden Gewinns meiner normalen Geschäftstätigkeit wird.

              Angenommen, der Aufgabegewinn (den ich ja auch aus einer extra aufgestellten Schlussbilanz mit Aufgabebilanz ermitteln kann bzw. ja auch anscheinend bei Betriebsaufgabe so ermitteln soll), wäre 20.000,- Euro (grob: Summe aller gemeinen Werte (Teilwerte) minus die Restbuchwerte, also genau das, was dann auch in Zeile 18 minus 35 als Differenz rauskommen würde).
              Und der Übergangsgewinn wegen Wechsel der Gewinnermittlungsart wäre 1.000,- Euro.
              Und mein normaler Gewinn aus §4Abs. 3 EStG (aus der normalen Geschäftstätigkeit ohne Aufgabegewinn) bis 30.09. wäre 50.000- Euro.
              Dann würde also der steuerpflichtige Gewinn aus meiner freiberuflichen Tätigkeit (Zeile 85 der EÜR) aus dem laufenden Gewinn (50.000 + 1.000) plus Aufgabegewinn (20.000) bestehen. Hier also 71.000.

              Und in Anlage S (in deren Zeile 4, wenn ich es mit einem Buchungsprogramm erstelle, die Zeile 85 der EÜR immer automatisch übernommen wurde), müsste ich dann den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (entnommen der Zeile 85 EÜR) wieder um den Aufgabegewinn kürzen. In Zeile 4 Anlage S stünde dann 51.000 und in Zeile 35 der Veräußerungsgewinn (bzw. bei mir ja nur Aufgabegewinn) von 20.000.

              Meine Frage nun:
              Ich habe mehrfach gelesen, dass der Aufgabegewinn nicht Teil des laufenden Gewinns sein soll, sondern gesondert erfasst werden soll. Aber mit der EÜR erkläre ich doch meinen laufenden Gewinn???? Und da ist dann der Aufgabegewinn bei der jetzigen Vorgehensweise drin...
              Ist das "gesondert erfasst sein" bereits dadurch erfüllt, dass der Aufgabegewinn in der EÜR zwar mit drin ist (in Zeile 18 und 35 "versteckt"), aber in Anlage S (bei Gewerbetreibenden wäre es Anlage G) dann wieder aufgesplittet wird in laufenden Gewinn Zeile 4 (Zeile 85 EÜR minus Veräußerungsgewinn) und Veräußerungsgewinn Zeile 35? Und ich eine Schlussbilanz zur Herleitung des Betriebsvermögens und dann des Aufgabegewinns zusätzlich übermittle?

              Über Eure und/oder Deine Meinung, Charlie24, würde ich mich nochmal sehr freuen.

              Viele Grüße!

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                #8
                AW: Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und

                Ich bespreche das Vorgehen in solchen Fällen grundsätzlich mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in beim Finanzamt und zwar im frühen Stadium.

                Wenn akzepiert wird, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt und auf Bilanzen verzichtet wird, gebe ich wie bisher eine EÜR ab und lege

                dazu eine Excelaufteilung mit vor, aus der hervorgeht, wie der Gesamtgewinn in der EÜR zwischen laufendem Gewinn und Aufgabegewinn aufgeteilt wurde.

                Wie bereits geschrieben, lässt sich das aus den Zahlen in der EÜR allein nicht ablesen, das muss schon erläutert werden. In der Regel gibt es zusätzlich

                noch einen kurzen Prosatext, der mit einer Bezugnahme auf die Absprache beginnt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Veräußerungsgewinn und Übergangsgewinn - welche Zeilen / Felder in Anlage EÜR und

                  Hallo Charlie24,
                  so mache ich es!

                  Vielen Dank für Deine Hilfe!

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