Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nichtveranlagungsbescheinigung

    Hallo, kann ich eine NV Bescheinigung für meine Kinder über Elster online ausfüllen und versenden? Wenn ja, wo finde ich dieses Formular?

    #2
    Hallo,

    Kannst du nicht.

    Du kannst einen Antrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung stellen.
    Aber nicht in diesem Unterforum
    Zuletzt geändert von FIGUL; 25.11.2021, 15:28.
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hallo, kann ich eine NV Bescheinigung für meine Kinder über Elster online ausfüllen und versenden?
      Das wird bisher in Mein ELSTER nicht angeboten. Ausfüllbare Formulare findest du hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034042_08

      Das unterschriebene Formular entweder mit der Post einreichen oder als PDF-Anhang mit einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt übermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Okay, vielen Dank

        Kommentar


          #5
          Nichtveranlagungsbescheinigung

          Kommentar


            #6
            Hier wurde ein "gut abgelagerter" alter Thread durch einen recht sinnfreien Beitrag reaktiviert. Mein Vorschlag wäre, den Thread zu schließen, bevor Werbelinks o.ä. nachgeschoben werden können. Dann braucht man ihn nicht mehr im Auge zu haben.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar


              #7
              Mein Vorschlag wäre, den Thread zu schließen, bevor Werbelinks o.ä. nachgeschoben werden können.
              Ich weiß nicht, ob damit eine nachträgliche Ergänzung des Beitrags '#5 wirklich verhindert werden könnte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo Charlie24, ich habe es soeben in dem nachstehenden geschlossen Thread getestet:

                https://forum.elster.de/anwenderforu...intragen/page2

                Wenn ich dort versuche, eigene Beiträge zu bearbeiten, geht es nicht. Ich drücke auf die drei Punkte unterhalb des Beitrags, und es gibt keine Reaktion. Die Optionen Bearbeiten und Zitat erscheinen nicht.

                D.h., wenn dieser Thread geschlossen wird, brennt nichts mehr an.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                Kommentar


                  #9
                  Wenn ich dort versuche, eigene Beiträge zu bearbeiten, geht es nicht.
                  Ich weiß das deshalb nicht, weil ich auch Beiträge in bereits geschlossenen Threads bearbeiten kann.

                  Dann mache ich hier mal zu, obwohl ich persönlich deine Befürchtung im konkreten Fall nicht teile.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Dann mache ich hier mal zu, obwohl ich persönlich deine Befürchtung im konkreten Fall nicht teile.
                    Hmm ... der Beitrag # 5 ist absolut unsinnig. Da kann ich mir gar nix anderes vorstellen außer dass da noch ein Link nachgeliefert werden sollte.

                    Aber egal ob eine Gefahr vorhanden war, sie ist jetzt jedenfalls gebannt

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X