Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und habe im November ein Betriebsmittel erworben, das ich entsprechend der AfA-Tabelle abschreiben wollte. Es hat mir aber nicht gefallen, so dass ich es Retour geschickt habe und das Geld wurde auf mein Geschäftskonto zurückgebucht. Ich frage mich, wie ich das jetzt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für November und später in der EÜR für 2021 behandle. Ich gehe davon aus, dass ich die Ab- und Rückbuchung auf meinem Geschäftskonto nicht einfach ignorieren kann. Das heißt, muss ich in der EÜR die Abbuchung als Betriebsausgabe deklarieren und dann irgendwie korrigieren? Und wie sieht das aus mit der Vorsteuer in der UstVA?
Vielen Dank im Voraus!
ich bin Einzelunternehmer und habe im November ein Betriebsmittel erworben, das ich entsprechend der AfA-Tabelle abschreiben wollte. Es hat mir aber nicht gefallen, so dass ich es Retour geschickt habe und das Geld wurde auf mein Geschäftskonto zurückgebucht. Ich frage mich, wie ich das jetzt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für November und später in der EÜR für 2021 behandle. Ich gehe davon aus, dass ich die Ab- und Rückbuchung auf meinem Geschäftskonto nicht einfach ignorieren kann. Das heißt, muss ich in der EÜR die Abbuchung als Betriebsausgabe deklarieren und dann irgendwie korrigieren? Und wie sieht das aus mit der Vorsteuer in der UstVA?
Vielen Dank im Voraus!
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